Der Berner Kleinanleger Hugo Rey hat den juristischen Kampf gegen die Credit Suisse um seinen Verlust mit Wertpapieren der Lehman Brothers definitiv verloren. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen den Entscheid des Berner Handelsgerichts abgewiesen.
Der frühere Spitzen-Langstreckenläufer Hugo Rey hatte im September 2008 mit Papieren der zusammengebrochenen amerikanischen Bank Lehman Brothers 50’000 Franken verloren. Er prozessierte deswegen gegen die Credit Suisse, über die er die Anlage getätigt hatte.
Das Berner Handelsgericht wies seine Klage im August 2010 ab. Rey gelangte ans Bundesgericht, ist dort nun aber ebenfalls erfolglos geblieben. Der Entscheid aus Lausanne liegt erst im Dispositiv vor. Die Begründung wird erst in einigen Wochen folgen.
Aufklärungspflicht nicht verletzt
Rey hatte in seiner Klage ans Handelsgericht argumentiert, dass er gegenüber dem CS-Anlageberater ausdrücklich darauf hingewiesen habe, keine amerikanischen Anteile in seiner Anlage haben zu wollen. Als Herausgeber des Lehman-Anlageprodukts sei ihm aber eine niederländische Bank vorgestellt worden.
Zudem habe die CS beim Kauf der Lehman-Papiere das Risiko nicht erwähnt. Das Handelsgericht kam zum Schluss, dass die CS ihre Aufklärungspflicht nicht verletzt habe. Im übrigen habe Rey seinen Anspruch „0,0 Prozent USA“ nicht konsequent verfolgt und schon 2005 Geld in einen Fonds mit Anteilen einer US-Firma gesteckt. (Urteil 4A_383/2011 vom 12.12.2011 – schriftliche Begründung ausstehend)