Das Berner Obergericht hat am Dienstag im Zusammenhang mit einer Bluttat vom November 2011 im Kiental im Berner Oberland langjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen. In Teilen fiel das Urteil etwas milder aus als in der Vorinstanz.
Wie die erste Instanz, sah auch das Obergericht den Tatbestand des Mordes als erfüllt. Es sprach einen heute 47-jährigen Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie. Er hatte 2011 den Partner seiner Ex-Frau erstochen.
Die Ex-Frau beurteilte das Obergericht etwas weniger streng als die Vorinstanz. Es verurteilte sie wegen Gehilfenschaft zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, begleitet von einer ambulanten therapeutischen Massnahme.
Beide Angeklagte waren bereits im Januar 2014 vom erstinstanzlichen Gericht zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Mann erhielt damals 12 Jahre aufgebrummt, aufgeschoben zugunsten einer Therapie. Die Frau wurde zu 14 Jahren verurteilt. Beide legten gegen das Urteil Berufung ein.
Jahrelange Dreiecksbeziehung
Täter und Opfer standen jahrelang in einer von Abhängigkeiten geprägten Dreiecksbeziehung und kamen nicht so recht von einander los. Die Frau soll ihrem Ex-Mann immer wieder ihr Leid über die problembehaftete Beziehung mit ihrem neuen Partner geklagt haben. Sie habe doch nicht wissen können, dass ihr Ex-Mann dann eine solche Tat begehen würde.
In erster wie in zweiter Gerichtsinstanz war umstritten, ob die Frau von den Absichten ihres Ex-Mannes wusste und sie allenfalls auch guthiess oder gar unterstützte. Vor Gericht betonte die Frau jeweils unter Tränen ihre juristische Unschuld. Sie fühlte sich aber moralisch schuldig.
Die Staatsanwaltschaft hingegen zeichnete das Bild einer selbst- und rachsüchtigen Frau, die genau gewusst habe, dass ihr Ex-Mann ihr hörig sei. Das habe sie kaltblütig ausgenutzt um den neuen Partner, der sich von ihr abzuwenden begann, eliminieren zu lassen.
Innerliche Zerrissenheit
Die Frau sei innerlich zerrissen gewesen, kam das Gericht hingegen zu einem etwas milderen Schluss. Für eine strengere Bestrafung als Mittäterin oder Anstifterin fehlten die Beweise. Der Mann hingegen habe nicht nur auf Anstiftung hin, sondern auch aus eigenem Antrieb gehandelt.
Die Gewalttat ereignete sich am 23. November 2011. Der Angeklagte traf sich mit dem ihm bestens bekannten, neuen Partner in dessen Wohnung in Kiental.
Während der Partner nichtsahnend in der Küche Kaffee für den Gast zubereitete, lockte ihn dieser plötzlich ins Badezimmer, weil die Waschmaschine lecke. Als sich der Partner bückte, um nachzusehen, stach der Angeklagte über zwanzig Mal mit einem Messer zu.