Das bernische Verwaltungsgericht sieht keinen Spielraum für die Gewährung eines Vaterschaftsurlaubs. Es hat die Musterbeschwerde eines Berner Vaters deshalb abgelehnt. Der Kampf um einen bezahlten Urlaub für Väter geht damit in die nächste Runde.
Der Beschwerdeführer und seine Unterstützer des Vereins «gleichbeRICHTIG» hatten schon im Vorfeld des am Freitag publizierten Entscheids angekündigt, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die grössten Hoffnungen setzen sie aber auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Beschwerdeführer hatte nach der Geburt des zweiten Kindes unbezahlte Ferien bezogen und bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern Antrag auf eine Entschädigung gestellt. Das Gesuch wurde abgelehnt, worauf der Mann eine gesetzliche Diskriminierung geltend machte.
Das bernische Verwaltungsgericht weist hingegen darauf hin, dass die gesonderte Behandlung der Mutterschaft gegenüber anderen Personen bereits auf Verfassungsstufe vorgesehen sei. Damit bestehe kein Spielraum für eine Auslegung der Gesetzesbestimmungen im Sinn des Beschwerdeführers.
Ein Erlass verletze das Rechtsgleichheitsgebot erst dann, wenn er rechtliche Unterscheidungen ohne ersichtlichen Grund treffe. Das sei hier nicht der Fall, befand die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Gerichts mit Verweis auf den biologischen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Erst am Mittwoch hatten die Befürworter eines Vaterschaftsurlaubs einen Rückschlag auf politischer Ebene einstecken müssen. Der Bundesrat hatte erklärt, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs habe für ihn «nicht erste Priorität». Die Landesregierung lässt aber das Recht auf Pensenreduktion für Mütter und Väter nach Geburt eines Kindes prüfen.