Ein Mann aus dem Kanton Bern ist vom Walliser Bezirksgericht Brig, Östlich Raron und Goms wegen mehrfacher Bombendrohungen gegen einen Zug im Simplontunnel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden. Hinzu kommen Busse und Schadenersatz.
Mitte März 2013 waren über das Contact Center der SBB beziehungsweise über das Sekretariat des „Walliser Boten* mehrere telefonische Drohungen eingegangen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Anrufer sagte dabei unter anderem, dass eine Bombe auf einem der Bauzüge im Simplontunnel deponiert sei.
Aufgrund der daraufhin ergriffenen Sicherheitsmassnahmen kam es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs, wie das Bezirksgericht schreibt. Der Urheber der Drohungen, ein Mann aus dem Kanton Bern, konnte am 14. März 2013 von der Polizei angehalten werden.
Das Bezirksgericht sprach den Urheber der telefonischen Drohungen mit Urteil vom 6. Februar 2015 der mehrfachen Störung öffentlicher Betriebe, der mehrfachen Schreckung der Bevölkerung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie zu einer Busse.
Zudem wurden die Zivilforderungen der Privatklägerinnen SBB und BLS Cargo AG gutgeheissen und der Beschuldigte zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.