Gegen die am 27. November angesetzte Abstimmung zur Baselbieter Energieabgabe ist eine Beschwerde eingegangen. Der Beschwerdeführer kritisiert die Publikation zum Energiepaket. Die Regierung beantragt beim Kantonsgericht einen raschen Entscheid.
Der Laufentaler Stimmbürger hat identische Beschwerden beim Kantonsgericht und der Regierung eingereicht, wie die Landeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Er kritisiere «eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit» durch die Zeitschrift – er betrachtet sie als unzulässig einseitige Propagandaschrift für die Vorlagen.
Die Regierung hat das Kantonsgericht ersucht, auf die Beschwerden einzugehen und möglichst noch vor dem Abstimmungstermin zu urteilen. Sie hält derweil am Urnengang am 27. November fest, wie es weiter hiess. Der Beschwerdeführer beantrage vorsorglicherweise auch, bei knappem Ausgang den Volksentscheid aufzuheben und neu anzusetzen.
Der Beschwerdeführer verlangt ferner, der Regierung jede weitere Verbreitung der Zeitschrift «Baselbieter Energiepaket» und ähnlicher Publikationen sowie jegliche Mitwirkung unter dem Label «Energiepaket» zu verbieten.
Gesetz und Verfassung
Bei Urnengang wird über die Einführung einer Energieabgabe abgestimmt. Diese soll auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben werden und maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Sie soll direkt bei Endverbrauchern und Liegenschaftseigentümern eingezogen werden.
Angepasst werden muss für die Einführung einerseits das kantonale Energiegesetz. Andererseits muss die Kantonsverfassung geändert werden, weil die Energieabgabe eine neue Zwecksteuer ist, die festzuschreiben ist.
Mit den Einnahmen aus der Energieabgabe will der Kanton Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen finanzieren. Mit der im Juni vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Energiegesetzes wurden die Mittel für das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket verdreifacht.