Das Walliser Luxus-Resort Aminona in der Nähe von Crans-Montana darf nicht so viele Chalets umfassen wie von den Investoren ursprünglich geplant. Das Bundesgericht hat Beschwerden des WWF und der Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz (SL) teilweise gutgeheissen.
Wegen der Gefahr vor Lawinenniedergängen annulliert das Bundesgericht die Bewilligung für den Bau von über einem Dutzend Chalets. Die Sicherheit der Siedlung sei nicht gewährleistet und die Genehmigung hätte von derjenigen für die Erbauung eines künftigen Schutzwalls abhängig gemacht werden müssen.
Gleich im Anschluss daran widerruft das Bundesgericht die Baugenehmigung für weitere Chalets auf Grund des Gesetzes über den Schutz der Wälder. Das oberste Gericht akzeptierte die Beschwerdegründe der Kläger, die eine ungenügende Distanz zwischen den Wohnbauten und dem Waldrand bemängelten.
«Nach Prüfung des Dossiers gibt es nichts, das die Ausbreitung eines Feuers auszuschliessen vermag und den Erhalt des Waldes garantiert», stellt das Bundesgericht fest. Die Gemeinde Mollens VS, welche die Baubewilligungen erteilt hat, muss nun nochmals über die Bücher.
Bremse angezogen
Die Regionalsekretärin der Unterwalliser Sektion des WWF, Marie-Thérèse Sangra, äusserte ihre Befriedigung darüber, dass das Bundesgericht das Mega-Projekt gebremst habe.
Das Projekt der russischen Gesellschaft «Aminona Luxury Resort and Village» umfasste anfänglich gegen 220 Luxusappartements, 500 Hotelzimmer sowie zwischen 30 und 45 individuelle Chalets.
Geplant ist zudem eine Geschäftszone mit Restaurants und fünf «Türmen» mit je zehn bis 13 Stockwerken, gegen welche der WWF und die Stiftung für Landschaftsschutz ebenfalls Beschwerde eingereicht haben. Diese ist laut Sangra immer noch bei der Gemeinde Mollens hängig. Die Anlage soll etwa 400 Millionen Franken kosten.
Der Gemeindepräsident von Mollens, Stéphane Pont, bezeichnete den Entscheid ebenfalls als positiv, da das Bundesgericht den Bau des Resorts nicht grundsätzlich in Frage stelle.
Die Bauarbeiten, die ursprünglich im letzten Herbst starten sollten, dürften nun allerdings nicht vor dem nächsten Frühling beginnen.
Bereits in der Vergangenheit wurden gegen das Projekt diverse Beschwerden eingereicht. Im Juli 2012 hatte das Bundesgericht einen Rekurs der Umweltschutzorganisationen gegen das gesamte Bauprojekt für unzulässig erklärt.
(Urteil 1C_621/2012 vom 14. Januar 2014)