Die Stadt Aarau ist bei der Planung des neuen Stadtteils Torfeld Süd mit einem neuen Fussballstadion für den FC Aarau einen Schritt weiter. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von Anwohnern des Gönhardquartiers gegen die Nutzungs- und Gestaltungsplanung als unbegründet ab.
Damit sei die Planung definitiv rechtskräftig, und für künftige Baubewilligungen bestehe Rechtssicherheit, teilte die Stadt Aarau am Dienstag mit. Die Nutzungsplanungsänderung und der Gestaltungsplan Torfeld Süd waren Mitte Mai 2011 von der Aargauer Regierung genehmigt worden.
Dagegen gingen beim kantonalen Verwaltungsgericht zwei Beschwerden ein. Das Gericht trat im Februar 2012 nicht darauf ein. Die Beschwerdeführer zogen vor Bundesgericht. Dieses behandelte nun einzig die Frage der Legitimation der Beschwerdeführer.
Die Richter in Lausanne kamen in ihrem Ende April gefällten Urteil zum Schluss, dass die vorgesehenen neuen Nutzungen im Gebiet Torfeld Süd auch auf der Weltistrasse zu etwas Mehrverkehr führen könnten, dass dieser aber bescheiden bleiben dürfte.
Die Verkehrszunahme führe keinesfalls zu einer deutlich wahrnehmbaren Erhöhung des Lärmpegels. Es könne deshalb nicht von einer spezifischen Betroffenheit gesprochen werden, wird gemäss der Mitteilung der Stadt Aarau die Abweisung der Beschwerde begründet. Die Verneinung der Beschwerdelegitimation durch die Vorinstanzen verletze daher kein Bundesrecht.
Das neue Fussballstadion als Kernprojekt im neuen Stadtteil Torfeld Süd liegt in der Nähe des Bahnhofs Aarau. Der Ersatzbau für das veraltete Brügglifeld-Stadion soll ungefähr 160 Meter lang und 24 Meter hoch werden. Es soll bei Konzerten bis zu 14’500 Zuschauern Platz bieten.
Im Erdgeschoss des Stadions ist ein Einkaufszentrum geplant. Das Stadion erhält eine eigene Haltestelle der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB).