Bettwil erhält voraussichtlich keine Asylunterkunft

Während in der kleinen Aargauer Gemeinde Bettwil die Militäranlage wohl nicht wie geplant für 100 Asylbewerber geöffnet wird, stellt die Stadt Zug dem Bund ein ehemaliges Altersheim für rund 60 Asylsuchende zur Verfügung.

Asylsuchende in einer Schweizer Unterkunft (Symbolbild) (Bild: sda)

Während in der kleinen Aargauer Gemeinde Bettwil die Militäranlage wohl nicht wie geplant für 100 Asylbewerber geöffnet wird, stellt die Stadt Zug dem Bund ein ehemaliges Altersheim für rund 60 Asylsuchende zur Verfügung.

Das Waldheim kann für zwei Jahre als Asylunterkunft genutzt werden nachdem zwei Nachbarn ihre Beschwerde zurückgezogen haben, wie die Baudirektion des Kantons Zug in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Als Entgegenkommen an die Beschwerdeführer wird rund um die Uhr eine Eingangs- und Personenkontrolle eingerichtet. Eine Hotline nimmt Fragen und Reklamationen von Nachbarn entgegen. Ausserdem kontrollieren Sicherheitspatrouillen die Umgebung der Unterkunft, insbesondere am Abend und in der Nacht.

Keine Unterkunft in Bettwil

Bettwil hingegen scheint seinen Kampf gegen die Asylunterkunft in einer Militäranlage gewonnen zu haben. Gemäss einem Rechtsgutachten des Kantons ist für die befristete Nutzung der Anlage eine Baubewilligung notwendig. Der kantonale Rechtsdienst befand, dass für die Anlage die allgemeinen Grundsätze des Baurechts gelten, weil die bundes- oder kantonsrechtlichen Sonderregelungen fehlen.

Grund dafür ist, dass das Bundesamt für Migration (BFM) gemäss Rechtsdienst die Unterbringungskapazität erheblich vergrössern wollte, was zwingend ein Baubewilligungsverfahren erfordert. Die gesetzlichen Voraussetzungen fehlten jedoch, um eine entsprechende Baubewilligung zu erteilen, hiess es weiter. Die Anlage liege ausserhalb des Baugebietes.

Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte sich auf den Standpunkt gestellt, es brauche für eine befristete zivile Mitbenützung der militärischen Anlage keine Baubewilligung.

Bund wartet ab

Das BFM sieht noch keinen Grund, das Asylzentrum bereits abzuschreiben. „Es ist ein Gutachten, kein Rechtsurteil“, sagte BFM-Sprecher Michael Glauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Zudem gebe es in der Sache mehrere Gutachten, die nicht alle identisch seien.

Mehr wollte Glauser nicht sagen. Das BFM wolle der „Arbeitsgruppe Bettwil“, die sich mit den Gutachten beschäftigen werde, nicht vorgreifen“, sagte er. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des BFM, des Kantons und der Gemeinde an.

Der Gemeinderat von Bettwil hingegen geht davon aus, dass der Bund die Militäranlage nun nicht als Asylunterkunft nutzen wird. Er könne sich nur schwer vorstellen, dass sich das BFM über das Rechtsgutachten des Kantons hinwegsetzen werde, sagte Gemeindeammann Wolfgang Schibler (SVP) auf Anfrage der sda.

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