Bewährungsstrafe für 315-Millionen-Euro-Verlust

Für einen Verlust von 315 Mio. Euro ist ein früherer Aktienhändler der französischen Sparkassengruppe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Strafgericht in Paris sah es am Montag als erwiesen an, dass sich der 37-Jährige der Untreue schuldig gemacht hatte.

Den damaligen Chef der Bank, Charles Milhaud, kosteten die Geschäfte seines Mitarbeiters den Job (Archiv) (Bild: sda)

Für einen Verlust von 315 Mio. Euro ist ein früherer Aktienhändler der französischen Sparkassengruppe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Strafgericht in Paris sah es am Montag als erwiesen an, dass sich der 37-Jährige der Untreue schuldig gemacht hatte.

Laut Urteil muss er die komplette Schadenssumme ersetzen. Diese Entscheidung der Richter hat allerdings nur symbolischen Charakter. Nach Einschätzung der Gruppe BPCE wird der heute arbeitslose Mann die 315 Mio. Euro nie zurückzahlen können.

Die Fehlspekulationen auf Derivatemärkten waren 2008 ans Licht gekommen. Zu dieser Zeit war noch ein Schaden von 751 Mio. Euro vermutet worden. Den damaligen Chef der Bank, Charles Milhaud, sowie weitere Mitglieder des Managements kosteten die Geschäfte ihres Mitarbeiters den Job. Sie mussten auf Druck der französischen Regierung zurücktreten und auf eine Abfindung verzichten.

Einen der grössten Spekulationsverluste aller Zeiten hatte zuvor der Franzose Jérôme Kerviel bei der Société Générale angerichtet. Er verzockte 4,9 Mrd. Euro und wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, zwei weitere sind zur Bewährung ausgesetzt.

Nicht viel weniger kosteten die Fehlspekulationen des UBS-Händlers Kweku Adoboli. Er hatte er seinem Arbeitgeber einen Verlust von 2,3 Mrd. Dollar eingebrockt. Ende November 2012 wurde Adoboli in London wegen Betrug zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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