Im Prozess um ein öffentlich in einem deutschen Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Tattoo an sich ist nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.
Der 27-jährige Funktionär der rechtsextremen Partei NPD hatte am Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch «Jedem das Seine» in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.
Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg bei Berlin war, hatte den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. «Ich fand das Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste», erklärte der Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer Anstoss daran nahm, postete er es auf «Facebook».
Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der Spruch «Jedem das Seine» erfordere eine deutliche Reaktion des Staates, argumentierte die Anklagebehörde. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. «Der Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte wusste, was er sich da machen liess», betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.
«Aus tiefer politischer Überzeugung»
Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus «tiefer politischer Überzeugung». Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die Massenvernichtung sogar öffentlich gebilligt. Zehn Monate Haft ohne Bewährung wären dafür angemessen.
Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit seinem Schwimmbad-Besuch einem «enormen Shitstorm» ausgesetzt, argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug. «Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.»
Der 27-Jährige selbst ist indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen Körperverletzung und Amtsanmassung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.
Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich unzufrieden und will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Aussenwirkung besser gewesen, fand der Staatsanwalt.