Ein junger Raser ist im Aargau erstmals nach dem verschärften Strassenverkehrsgesetz verurteilt worden. Ein 23-jähriger, der ausserorts mit 149 km/h statt wie erlaubt mit höchstens 80 km/h über die Strasse raste, kassierte vom Bezirksgericht Brugg eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Das Bezirksgericht verurteilte den Schweizer Automonteur am Dienstag auch zu einer Busse von 4000 Franken. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.
Der Lenker wurde der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 6000 Franken gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, also auf die Mindeststrafe für den Straftatbestand.
Der 23-Jährige war am Samstag, 5. Januar, in Unterbözberg in eine Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei geraten. Auf der Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Lenker raste kurz vor 16 Uhr mit 149 km/h über die Strasse.
Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine strafbare Tempoüberschreitung von 63 km/h. Er war der erste Autofahrer im Aargau, den die Polizei nach den neuen «Via sicura»-Richtlinien des Bundes aus dem Verkehr zog.
Leasingfirma erhielt Auto zurück
Gemäss den seit Anfang Jahr geltenden Richtlinien des Bundes und den entsprechenden Verschärfungen im Strassenverkehrsgesetz gilt als Raser, wer ausserorts die erlaubte Geschwindigkeit um 60 km/h überschreitet. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, das Auto zu beschlagnahmen und zu verwerten.
Gleich nach der Tempokontrolle musste der erwischte Raser in Bözberg den Führerausweis abgeben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das geleaste Auto. Die Leasingfirma erhielt das Auto zurück. Zuvor war der Vertrag zwischen der Firma und dem Lenker aufgelöst worden.
Bis zu vier Jahren Gefängnis für Raser
Nach dem verschärften Strassenverkehrsgesetz gilt als Raser, wer in einer 30 km/h-Zone um 40 km/h, in einer 50 km/h-Zone (also innerorts) um 50 km/h und auf der Autobahn (120 km/h) um 80 km/h zu schnell unterwegs ist.
Ebenfalls ein Raser ist, wer waghalsige Überholmanöver vollführt oder an illegalen Wettrennen mit anderen Fahrzeugen teilnimmt. Dem Lenker droht eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahre. Die Mindestentzugsdauer des Führerausweises wurde auf zwei Jahre erhöht. Im Wiederholungsfall wird der Ausweis für immer entzogen.