Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag den 70-jährigen Zürcher Strassenkünstler Gunnar Jauch zu 300 Franken Busse verurteilt, weil er ausserhalb des Seebeckens bunte Riesenseifenblasen steigen liess. Die Busse kann er mit 12 Stunden gemeinnütziger Arbeit abverdienen.
Der Architekt war vom Stadthalteramt mit drei Strafbefehlen zu Bussen von zwei Mal 100 und einmal 300 Franken bestraft worden, weil er 2015 im Niederdorf und auf dem Sechseläutenplatz seine bunten Seifenblasen produzierte. Gemäss der städtischen Benutzungsordnung ist diese Art Kunst ausschliesslich in der Seeuferanlage erlaubt.
Jauch akzeptierte die Strafbefehle nicht und gelangte ans Bezirksgericht. «Niemand kann nachvollziehen, dass ich für Seifenblasen wiederholt gebüsst wurde», sagte der 70-Jährige vor der Einzelrichterin.
«Meine Kunst braucht Raum»
Er sei sich zwar bewusst, dass seine Kunst lediglich an der Seeuferanlage erlaubt sei. Doch sei dieser Ort für seine Tätigkeit denkbar ungeeignet. Seine Aktivität brauche Raum. An der Seeuferanlage habe es viele Bäume sowie zahlreiche Passanten und Radfahrer, an denen die Blasen vorzeitig zerplatzen würden. Zudem wehe dort häufig ein Wind.
Seine Passion begründete Jauch damit, Seifenblasen seien das geeignete Mittel, Liebe zu verbreiten. «Es tut einfach meiner Seele gut», führte er aus. Seine Kunst erfreue sowohl Kinder als auch chinesische Touristen. Auch Zürich Tourismus unterstütze seine Strassenkunst. Zwei Stunden vor der Verhandlung hatte er vor dem Bezirksgericht eine Kostprobe seiner Kunst gegeben.
Gesetz ist Gesetz
Heute lasse er seine Blasen vor allem beim Mühlesteg, in der Nähe der Polizeiwache Urania, in den Himmel steigen, sagte Jauch. Er habe gar bei der Stadtpolizei ein Gesuch zur legalen Ausübung seiner Kunst auf dem Stadtgebiet eingereicht.
Die Einzelrichterin zeigte zwar einiges Verständnis für Jauchs Anliegen, kam aber dennoch zu einem Schuldspruch. Gesetz sei eben Gesetz. Das Argument des Strassenkünstlers, wonach im vergangenen Frühling bei einer Sympathie-Kundgebung rund 800 Personen auf dem Sechseläuten-Platz mit Seifenblasen hantiert hätten und nicht gebüsst worden seien, liess die Richterin nicht gelten.
«Es gibt kein Gleichstellung im Unrecht», stellte sie klar. Dem Wunsch des Beschuldigten, die Busse von 300 Franken in 12 Stunden gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, kam sie aber nach. Mit dem Schuldspruch soll Jauch einen bedeutenden Teil der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen. Allerdings kann er den Fall immer noch an das Obergericht weiterziehen.
Mit den illegalen Seifenblasen befasste sich 2015 auch das Stadtparlament. Ein SP-Postulat, das an den Stadtrat überwiesen wurde, verlangt, dass der Sechseläutenplatz in die Zone für Strassenkunst einbezogen wird.