Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen heute 57-jährigen Sozialhilfebetrüger zu einer 24-monatigen, bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte rund 400’000 Franken Sozialhilfe bezogen aber gleichzeitig lukrative Geschäfte abgewickelt.
Das Gericht verurteilte den Tessiner pakistanischer Herkunft wegen gewerbsmässigem Sozialhilfebetrug und Urkundenfälschung. Die Probezeit für die Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre.
Ans Licht gekommen war der Sozialhilfebetrug im Rahmen der Whistle-Blowing-Affäre um Margrit Zopfi und Esther Wyler. Der Beschuldigte war jahrelang Stammgast auf dem Zürcher Sozialamt und kassierte zwischen 2002 und 2007 als angeblich Mittelloser neben der Sozialhilfe auch rund 146’000 Franken Arbeitslosengelder.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der vierfache Familienvater gleichzeitig als Unternehmer gute Geschäfte machte. Die Anklage sprach von Millionenumsätzen. Das Gericht sah einen Deliktsbetrag von 200’000 Franken als erwiesen an.
Der Kaufmann nutzte für die Geschäfte seine Kontakte zum pakistanischen Militär und verkaufte unter anderem Panzer oder beteiligte sich an einem Flughafenprojekt in Islamabad. Auch im Teppichhandel betätigte er sich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten gefordert. Die Verteidigung verlangte dagegen einen Freispruch und eine Entschädigung von drei Millionen Franken. Weil er 2008 für 109 Tage in Untersuchungshaft sass, habe er einen Ausfall von 3 Millionen Franken zu beklagen.