Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat nach „Bild“-Informationen mit dem Verfassungsschutz kooperiert. Becker habe dafür auch Geld vom Staat bekommen, berichtet die Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Dieses behandelt den Prozess um die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback. In dem Urteil heisst es den Angaben zufolge, Becker habe im Dezember 1981 „Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz aufgenommen und im Rahmen umfangreicher Gespräche Informationen zur ‚RAF‘ geliefert“.
In dem Urteil heisst es laut „Bild“ weiter, dass der Senat davon überzeugt sei, dass der Angeklagten die Zusammenarbeit trotz erlangter Geldleistungen und eventuellen Vorteilen in der Strafvollstreckung nicht leicht gefallen sei.
Becker war im Dezember 1977 wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sie wurde nach nur zwölf Jahren 1989 begnadigt.
Im Juli vergangenen Jahres wurde die Ex-Terroristin erneut verurteilt: Sie wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart für schuldig befunden, das RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Becker wurde wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt, zweieinhalb Jahre ihrer Strafe gelten wegen einer früheren Haft bereits als verbüsst.
Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, zeigte sich entsetzt über die Zusammenarbeit zwischen Becker und dem Verfassungsschutz: „Es ist unfassbar, dass der Verfassungsschutz mit einer zu Lebenslang verurteilten Terroristin kooperiert hat“, sagte er der „Bild“-Zeitung.