Im neu aufgerollten Prozess um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer hat ein Gericht in München einen angeklagten Redaktor der „Bild“-Zeitung am Donnerstag freigesprochen.
Die Kammer sah den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht belegt, dass der Reporter Fischer mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt und zu einem Interview gezwungen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 42’000 Euro für den Reporter wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gefordert.
Der 59-jährige Fischer trat in der Neuverhandlung wieder als Nebenkläger auf. Der Fernsehstar war 2009 heimlich mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die pikanten Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme des Schauspielers an.
Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“. Der Schauspieler gab an, er habe um seine Existenz gebangt und deshalb mit der „Bild“ kooperiert.
Der Fall ging bereits durch mehrere Instanzen. 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Reporter zu einer Geldstrafe von 14’400 Euro. Das Urteil wurde 2011 vom Landgericht aufgehoben und dessen Freispruch wiederum vom Oberlandesgericht revidiert. Nach Einschätzung des Richters könnte der Fall bis vor das deutsche Verfassungsgericht gehen.