Im Streit um ein Übernahmeangebot für alle Sika-Aktionäre gibt sich Bill Gates nicht geschlagen. Seine Bill & Melinda Gates Stiftung und die Beteiligungsgesellschaft Cascade ziehen die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Die Finma hatte die so genannte Opting-Out-Klausel des Baustoffunternehmens für gültig erklärt. Damit ist Saint-Gobain nicht verpflichtet, bei der geplanten Übernahme der Sika-Anteile der Erbenfamilie allen Aktionären ein Kaufangebot zu unterbreiten.
Das Börsengesetz sieht ein Übernahmeangebot bei Überschreiten eines Anteils von einem Drittel zwar grundsätzlich vor, lässt aber Ausnahmeregelungen zu.
Gegen die Finma-Verfügung reichen die Stiftung und Cascade eine Beschwerde ein, wie sie am Montag mitteilten. Microsoft-Gründer Bill Gates und seine Frau Melinda, die über die Stiftung und Cascade seit längerem 3 Prozent der Sika-Stimmrechte halten, kämpfen gegen die von Saint-Gobain geplante Übernahme der Kontrolle über Sika.
Sie wollen weiterhin erreichen, dass Saint-Gobain allen Publikumsaktionären ein Kaufangebot unterbreiten muss. Deshalb hatten sie die Prüfung der Opting-Out-Klausel verlangt.
Saint-Gobain hat mit den in der Schenker-Winkler-Holding formierten Familienerben vereinbart, deren Aktienpaket zu kaufen und so mit nur 16 Prozent der Kapitalanteile 52 Prozent der Stimmenanteile von Sika zu übernehmen.
Mit der Familie vereinbarte Saint-Gobain eine Prämie von rund 80 Prozent auf den damaligen Aktienkurs, die übrigen Investoren sollen leer ausgehen. Dagegen kämpfen nicht nur die Firmenspitze von Sika, sondern auch wichtige Aktionäre wie die Anlagevehikel von Gates.