Billag treibt bis 2017 weiterhin Radio- und TV-Gebühren ein

Die Billag bleibt vorerst die Inkassostelle für die Radio- und TV-Gebühren. Das ändert sich erst, wenn ein neues System in Kraft tritt. Das soll 2017 der Fall sein.

Die Billag schickt weiter die Rechnungen für die Empfangsgebühren (Bild: sda)

Die Billag bleibt vorerst die Inkassostelle für die Radio- und TV-Gebühren. Das ändert sich erst, wenn ein neues System in Kraft tritt. Das soll 2017 der Fall sein.

Wer einen Radio- oder Fernsehanschluss besitzt, wird bis im Jahr 2017 weiterhin Post von der Billag erhalten. Die Inkassostelle für die Radio- und TV-Empfangsgebühren bleibt so lange für das Eintreiben der Abgabe verantwortlich, bis ein neues System in Kraft tritt.

Derzeit streiten sich National- und Ständerat darüber, wer künftig Radio- und TV-Gebühren zahlen muss. Der Ständerat möchte, dass künftig jeder Haushalt und jedes Unternehmen für die Gebühren aufkommen muss, der Nationalrat hat sich für Ausnahmen ausgesprochen. Es zeichnet sich noch keine Einigung ab.

Am Donnerstag teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit, dass die Billag bis zum Inkrafttreten eines neuen Abgabesystems Inkassostelle für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren bleibe. Eine öffentliche Neuausschreibung für das Inkasso erfolge, sobald die Modalitäten des neuen Systems feststünden.

Vertrag verlängert

Der Vertrag zwischen dem UVEK und der Billag, der Ende 2014 ausgelaufen wäre, wurde nun bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich das neue Abgabesystem in Kraft treten.

Es sei sinnvoll, das Mandat bei der Billag zu belassen, hiess es. Bei einer Neuvergabe Mandats für lediglich drei Jahre könnten andere Unternehmen diese Aufgabe angesichts des Aufwands und der Amortisationskosten für Infrastruktur, Informatik und Personal nicht rentabel wahrnehmen.

Da die Vertragsverlängerung ein blosser Zusatz zum bisherigen Vertrag ist, erfolgt sie als freihändige Vergabe, wie sie die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zulässt. Hingegen wird das Mandat der künftigen Inkassostelle auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Abgabesystems hin öffentlich ausgeschrieben.

Nächster Artikel