Bisher rund zwei Dutzend Bewilligungsgesuche für Drohnenflüge

Beim Bund sind bisher rund zwei Dutzend Gesuche für Drohnenflüge in der Nähe von Menschenansammlungen eingereicht worden. Zwölf Bewilligungen seien inzwischen erteilt worden, sagte BAZL-Sprecherin Martine Reymond auf Anfrage.

Beliebt: Drohne mit vier Rotoren - ein sogenannter Quadrocopter (Bild: sda)

Beim Bund sind bisher rund zwei Dutzend Gesuche für Drohnenflüge in der Nähe von Menschenansammlungen eingereicht worden. Zwölf Bewilligungen seien inzwischen erteilt worden, sagte BAZL-Sprecherin Martine Reymond auf Anfrage.

Seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur betrieben werden, wenn das BAZL dafür grünes Licht gibt. Begründet wurde die neue Regelung mit Sicherheitsbedenken: Wenn eine Drohne in eine Menschenmenge abstürzen würde, könnte es Verletzte oder gar Tote geben.

Im Auge hatte der Bund mit der Bewilligungspflicht Konzerte, Public Viewing und andere öffentliche Anlässe. Die Gesuche seien vor allem für die kommerzielle Nutzung gestellt worden, sagte BAZL-Sprecherin Reymond.

Das Thema Drohnen beschäftigt auch den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Oft seien sich Drohnenpiloten gar nicht bewusst, «dass sie etwas Unrechtmässiges tun, wenn sie mit einer Drohne in Bereiche eindringen, zu denen man zu Fuss keinen Zutritt hätte», heisst es im jüngsten Newsletter des Datenschutzbeauftragten.

«Wir erhalten regelmässig Anfragen zu Drohnen und allgemein zu Videoüberwachung», sagte Francis Meier, Sprecher des Datenschutzbeauftragten. Gefragt werde zum Beispiel, was mit Drohnen gefilmt werden darf – aber auch, was man tun kann, wenn man selbst gefilmt wird.

Heimliche Filmer können verklagt werden

Der Datenschützer rät Personen, die sich von einer Drohne belästigt fühlen, den Betreiber aufzufordern, damit aufzuhören und bereits erstellte Bilder zu löschen. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Betroffene weiss, wer die Drohne steuert.

Gegen einen Drohnenpiloten, der Personen heimlich filme, könne Zivilklage erhoben werden, heisst es im am Montag veröffentlichten Newsletter. Bei Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs – wenn jemand beispielsweise durchs Schlafzimmerfenster des Nachbars filmt – müsse der Drohnenpilot eventuell sogar mit einer Strafanzeige rechnen.

Zuerst sollte aber das persönliche Gespräch gesucht werden, empfiehlt der Datenschützer. Gänzlich unproblematisch seien die Aufnahmen nur dann, wenn auf ihnen keine Personen zu erkennen sind, heisst es im Newsletter weiter.

Die seit August geltende Bewilligungspflicht für Drohnenflüge in der Nähe von Menschenansammlungen begrüsst der Datenschutzbeauftragte. Möglicherweise brauche es aber noch weitere Regelungen. «Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen», sagte Meier.

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