Der bernische Energiekonzern BKW hat nach eigenen Angaben beim Bund das Nachrüstungskonzept eingereicht, das den Betrieb des AKW Mühleberg bis 2019 ermöglichen soll.
Der bernische Energiekonzern BKW hat nach eigenen Angaben beim Bund das Nachrüstungskonzept eingereicht, das den Betrieb des AKW Mühleberg bis 2019 ermöglichen soll. Das teilte die BKW am Montagabend mit.
Die Frist der eidgenössischen Atomaufsichtsbehörde ENSI für das Nachrüstungskonzept lief gleichentags ab. Die BKW sieht unter anderem eine neue Anbindung des Notstandsystems an das Hochreservoir Runtigenrain vor. Damit gäbe es künftig eine von der Aare unabhängige Kühlwasserversorgung.
Ein sogenannter Energiekühler biete zudem eine weitere Kühlmöglichkeit für das Becken, in dem die ausgedienten Brennelemente abklingen, schreibt die BKW. Die Systeme im Reaktorengebäude sollen im weiteren besser vor Brand und interner Überflutung geschützt werden.
Die Zuganker-Konstruktion des Kernmantels will die BKW nicht ersetzen. Sie hat dem ENSI nach eigenen Angaben aufgezeigt, wie die Sicherheit anderweitig erhöht werden könne. Nähere Angaben dazu machte die BKW nicht.
Bis zur angekündigten Stilllegung im Jahr 2019 will die BKW etwa 200 Millionen Franken in den Betrieb und in die Instandhaltung der Anlage investieren. Rund 15 Millionen Franken entfallen laut BKW auf die vorgesehenen Nachrüstungsmassnahmen.
Kritik von Greenpeace
Die Umweltorganisation Greenpeace hatte bereits am Montagmittag vor einer rein kosmetischen Nachrüstung des Atomkraftwerks gewarnt. Die Atomaufsicht ENSI dürfe keine Abstriche bei der Sicherheit machen, forderte Greenpeace.
So müsse der Kernmantel umfassend stabilisiert werden. Das ENSI müsse endlich Zähne zeigen und auf umfassenden Nachrüstungen beharren, schreibt Greenpeace.
Generell wirft Greenpeace der Atomaufsichtsbehörde eine «inkonsequente Praxis» vor. Das zeige auch der Entwurf für die neue ENSI-Richtlinie zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken. So sei unverständlich, weshalb die AKW-Betreiber sicherheitsrelevante Unterlagen nicht von unabhängiger Seite überprüfen lassen müssten, bevor sie diese beim ENSI einreichen könnten.