Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) will nichts nachzahlen an die Heimbewohner, die 2011 ihren Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimbewohner aus der eigenen Tasche bezahlt haben. Geht es nach dem VBLG, soll der Kanton die Nachzahlungen an alle Heimbewohner übernehmen.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) legt sich in der Frage der Nachzahlungen an Baselbieter Alters- und Pflegeheimbewohner für das Jahr 2011 quer: Wenn die Regierung in der Folge eines Gerichtsurteils Nachzahlungen an alle Heimbewohner ausrichten will, solle der Kanton dafür aufkommen.
Der VBLG nahm damit am Dienstag Stellung zu einer Gesetzesvorlage, die die Regierung im November in die Vernehmlassung gegeben hatte. Mit dieser reagierte die Exekutive auf ein Urteil des Kantonsgerichts von 2013, das die Pflegekostenbeiträge der öffentlichen Hand für das Jahr 2011 als bundesrechtswidrig zu tief erachtet hat.
Kanton soll Kosten tragen
Gemäss der Vorlage soll Heimbewohnern, die 2011 ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln bezahlt hatten, oder deren Erben die Differenz zwischen den damals zu niedrig angesetzten Pflegenormkosten und jenen für 2012 nachbezahlt werden. Die erwarteten einmaligen Kosten von 5,5 Millionen Franken will die Regierung zwischen Kanton und Gemeinden hälftig aufteilen.
Den Aufteilungsvorschlag machte die Regierung nach damaligen Angaben nach einer ersten informellen Anhörung der Gemeinden in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF). Der VBLG zeigt sich nun aber erstaunt darüber, dass die Regierung von den Gemeinden noch Nachzahlungen erwartet.
Das Kantonsgericht habe für nur wenige Beschwerdeführer eine Überprüfung gefordert. Wenn nun der Regierungsrat den Finanzierungsanteil der Gemeinden erhöhe und ohne rechtliche Notwendigkeit nachträglich eine Rechtsgrundlage schaffen wolle, um allen Heimbewohnern die Differenz nachzuzahlen, «ist dies sein Entscheid», meint der VBLG.
Für die entsprechenden Nachzahlungen aufzukommen, sei daher Sache des Kantons. Dieser solle von jeglicher Kostenbeteiligung der Gemeinden absehen, fordert der Verband.
Regierung will Gleichbehandlung
Das Kantonsgericht hatte 2013 die Rechtswidrigkeit der zu niedrigen Pflegekostenbeiträge in sieben konkreten Fällen festgestellt. Die Regierung befand in der Folge, es widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, nur jenen eine Nachzahlung zu erstatten, die bis vor Kantonsgericht geklagt hatten.
Eine Nachzahlung an alle selbstzahlenden Heimbewohner ist unumgänglich.
Daher sei eine Nachzahlung an alle selbstzahlenden Heimbewohner für das Jahr 2011 unumgänglich, begründete sie im vergangenen November die Vernehmlassungsvorlage. Sie bedauerte dabei auch, dass für das betreffende Jahr unter Berücksichtigung finanzieller Bedenken der Gemeinden zu tiefe Pflegekostenbeiträge ausbezahlt worden waren.
Die Aufteilung der Pflege- und Betreuungskosten von Heimbewohnern auf die verschiedenen Kostenträger war bis 2011 im Baselbiet umstritten gewesen. Für 2012 einigten sich aber Kanton, Pflegeheime und Gemeinden auf einen Kompromiss. Dieser entlastete Heimbewohner, belastete aber die Gemeinden.