Die Baselbieter Regierung lehnt die vom Bund vorgeschlagene Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN) „kategorisch“ ab: Diese sei so vage formuliert, dass sie der Willkür Tür und Tor öffne.
Die 42 Schutzziele für die fünf Baselbieter Schutzobjekte – landesweit gibt es 162 BLN-Objekte – seien derart offen formuliert, „dass sich alle erdenklichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen aus ihnen ableiten liessen“, teilte die Regierung am Dienstag mit. So seien „dem Interpretationsspielraum keine Schranken gesetzt“.
Baselland gehört zu den vier Pilotkantonen für die Neubeschreibung der BLN-Objekte; gemäss einem Sprecher des kantonalen Amtes für Raumplanung sind sich die Fachstellen dieser vier Kantone einig. Liestal hat laut Mitteilung seit Beginn und klar konstruktive Vorbehalte formuliert, doch der Bund habe diese weitgehend nicht beachtet.
Verkappte Verschärfung
Die Regierung sieht in den VBLN-Neubeschreibungen „ein restlos antiquiertes Landschaftsverständnis der späten 70er-Jahre“. Für heutige Landschaftsnutzungen sei „kaum Spielraum ersichtlich. Zudem liefere der VBLN-Entwurf „keinerlei Perspektiven“ für die Weiterentwicklung wertvoller Landschaften, hiess es weiter.
Laut dem Sprecher versteht der Kanton, von dessen Gesamtfläche ein Viertel BLN-Gebiet ist, die VBLN-Neuformulierungen als Verschärfung, ohne aber genau fassen zu könne, wie die Praxis aussehen würde. Bedingungen seien nicht geklärt etwa für Infrastukturvorhaben, zum Beispiel das Teeren eines Feldwegs wenn das lokal sinnvoll ist.
In lebendigen Kulturlandschaften wandelten sich die Nutzungen mit den Generationen, doch der Bund betrachte alle Veränderungen als negativ, moniert der Sprecher. So sei keine Lösung in Sicht. Wenn der Bund einen bestimmten Zustand auf ewig einfrieren will, solle er das klar offenlegen.