Die Baselbieter Regierung lehnt zwei Initiativen ab, die ein kantonales und kommunales Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene sowie für 16 Jährige fordern. Die Volksbegehren waren 2016 von der Juso und dem Jungen Grünen Bündnis Nordwest eingereicht worden.
Für die Baselbieter Regierung ist erst die Einbürgerung der richtige Zeitpunkt, das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren, wie sie am Mittwoch mitteilte. Eine Einbürgerung sei ein klares Bekenntnis, mit dem man sämtliche Rechte und Pflichten erwerbe. Dabei werde auch geprüft, ob Kenntnisse des politischen Systems vorhanden sind.
Für das Stimmrechtsalter 16 ist gemäss Regierung die Zeit noch nicht reif. Sie verweist auf Volksabstimmungen in anderen Kantonen, wo das Anliegen mehrheitlich abgelehnt wurde, sowie auf Vorstösse auf Kantons- und Bundesebene. Anzustreben sei eine Lösung, die eine Einheit der Bürgerrechte gewährleistet, also auch eine Senkung des Stimmrechts auf Bundesebene beinhaltet.
Die beiden formulierten Verfassungsinitiativen waren im März 2015 lanciert worden. Sowohl den niedergelassenen Ausländern wie auch den 16- bis 18-Jährigen Schweizerinnen und Schweizern soll nur das aktive Stimmrecht gewährt werden; sie sollen also abstimmen und wählen dürfen. Das passive Wahlrecht – sich in ein Amt wählen zu lassen – soll ihnen hingegen weiterhin versagt bleiben.