Der Schweizer Blick auf den Absturz von MH17, Beschwerden vor der Abstimmung im September und eine Lockerung für Gentests – das hat die Sonntagsblätter unter anderem beschäftigt. Ein Überblick über die Schlagzeilen (die Meldungen sind nicht bestätigt):
«Le Matin Dimanche»/«SonntagsZeitung»
: Bei der Absturzstelle des malaysischen Passagierflugzeuges halten sich nach Angaben des Schweizer Botschafters bei der OSZE, Thomas Greminger, zu viele Menschen auf. «Es hat zu viele Leute. Das beunruhigt uns», sagte Greminger im Interview. «Immerhin wurde am Samstagnachmittag eine Sicherheitsabschrankung eingerichtet.» Wenig vertrauenserweckend seien zudem die Leute vor Ort: «Die Rebellen sind schwer bewaffnet – und das ist noch ziemlich diplomatisch ausgedrückt», sagte Greminger weiter. Unklar sei auch, ob die Separatisten diese Gruppen unter Kontrolle hätten. «Unsere Beobachter kehren zu ihrer eigenen Sicherheit abends nach Donezk zurück».
«Schweiz am Sonntag»/«SonntagsBlick»
: Zur Abstimmung über eine «öffentliche Krankenkasse» – auch Einheitskasse genannt – sind wegen der Abstimmungsinformation der Krankenkassen erste Beschwerden eingereicht worden. Der Vorwurf lautet, die Versicherer informierten in ihren Kundenmagazinen nicht ausgewogen, wozu sie aber wegen ihrer Stellung im System verpflichtet wären. Mehrere Personen haben, teilweise mit Hilfe der SP, Beschwerden in mehreren Kantonen eingereicht oder bereiten solche vor. Anstoss genommen haben die Beschwerdeführer an den Informationen der Krankenkassen CSS, Assura, Swica, Helsana, Concordia, Visana und Groupe Mutuel. Würde eine Beschwerde gutgeheissen, könnte im Extremfall die Abstimmung von Ende September für ungültig erklärt werden.
«NZZ am Sonntag»
: Da die Angebote für Gentests zunehmen, wollen die Schweizer Versicherer die Möglichkeit haben, ihre Kunden danach zu fragen, ob ein solcher existiert. Heute dürfen sie das nur bei Lebensversicherungspolicen, die einen Wert von mehr als 400’000 Franken haben. Einbringen wollen die Versicherer das Anliegen bei der Revision des Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen. Der Versicherungsverband argumentiert, dass Versicherungskunden bei Vorliegen eines Tests über mehr Informationen als die Versicherungen verfügen und deshalb von zu tiefen Prämien profitieren könnten. Die Patientenschützerin Margrit Kessler wehrt sich gegen eine Lockerung des sogenannten Nachforschungsverbots. Gerade bei Gentests über Internet ist umstritten, welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen.
«NZZ am Sonntag»
: Mit der Unternehmenssteuerreform III soll nach dem Willen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf auch die Dividendenbesteuerung wieder angepasst werden. Aus einem Entwurf des Pakets geht hervor, dass künftig auf Dividenden nur noch Entlastungen bis zu 30 Prozent möglich sein sollen, und zwar sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen. Seit der Reform II können die Kantone die Entlastung frei festlegen. Mit der Änderung soll es weniger attraktiv werden, Dividenden statt Lohn auszuzahlen, was der AHV zu mehr Einnahmen verhelfen soll. Neu sollen auch alle Aktionäre und nicht nur solche mit über 10 Prozent Beteiligung von einem tieferen Satz profitieren können. Bund und Kantone müssten daher Steuerausfälle von total über 200 Millionen Franken hinnehmen.
«SonntagsZeitung»/«Zentralschweiz am Sonntag»
: SVP-Vizepräsident Christoph Blocher interpretiert die angebliche Weigerung der EU, mit der Schweiz die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln, als Vertragsbruch. Das Abkommen sehe ausdrücklich die Möglichkeit von Nachverhandlungen vor. «Wenn die EU nun nicht verhandeln will, ist sie vertragsbrüchig», sagte der alt Bundesrat und alt Nationalrat. Blocher nimmt Bezug auf einen Briefentwurf, den «Le Temps» am Samstag publiziert hat. Demnach teilt die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton der Schweiz mit, sie auf die Verhandlungsanfrage der Schweiz nicht eintreten könne. Blocher geht aber auch davon aus, dass es sich um einen Verhandlungspoker handelt.
«Ostschweiz am Sonntag»/«Zentralschweiz am Sonntag»
: Nach Ansicht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sollen in den Kantonen Mindeststandards für den Umgang mit besonders verletzlichen Personen wie Kindern, Kranken, Alten und Schwangeren gelten. Die Anti-Folter-Kommission will verhindern, dass sich ein Fall wie im Kanton Bern wiederholt, in dem eine abgewiesene Asylsuchende in Haft genommen und für acht Tage von ihrem 19 Monate alten Kind getrennt wurde. «Ziel ist, dass gewisse Standards in allen Kantonen zur Anwendung kommen», sagte NKVF-Geschäftsleiterin Sandra Imhof.
«Schweiz am Sonntag»
: Mehrere Kantone sind mit überbelegten Asylunterkünften konfrontiert. In Luzern beträgt die Auslastung derzeit 135 Prozent, in Solothurn 114 Prozent. Mehrere Kantone suchen über 100 Plätze. In den vergangenen vier Wochen hat der Bund den Kantonen 2000 neue Asylsuchende zugewiesen. Die meisten Asylbewerber, welche derzeit die Schweiz erreichen, stammen aus Syrien und Eritrea. Als Kriegsflüchtlinge haben sie Recht auf Asyl oder vorläufige Aufnahme. Der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser ruft deshalb dazu auf, mit der Integration zu beginnen.
«Schweiz am Sonntag»
: Das nasse Wetter Anfang Juli hat den Getreide- und Gemüseanbau in der Schweiz in Mitleidenschaft gezogen. Besonders schwer getroffen hat es den Brotweizen, wie Olivier Sonderegger, Präsident der Branchenorganisation Swiss Granum, sagte. Weil der bereits reife Weizen wegen des Regens nicht rechtzeitig geerntet werden konnte, kann er nur noch dem Vieh verfüttert werden. Das bringt den Bauern etwa einen Drittel weniger Geld ein. Problematisch ist die Situation auch bei Sojabohnen, Zucchetti, Blumenkohl, Broccoli oder Salat.
«Le Matin Dimanche»/«SonntagsZeitung»
: Im Fall der schwangeren Frau aus Syrien, die nach der Rückschaffung durch die Schweiz in Italien eine Totgeburt erlitt, werden weitere Details bekannt. Offenbar machten die Grenzwächter die italienische Polizei von Brig aus darauf aufmerksam, dass eine Frau eintreffen wird, «der es nicht gut geht». Nach italienischen Angaben gab es keinen Hinweis auf den Ernst der Lage. Die Schweizer Grenzwächter geben derweil an, der Ehemann der Frau habe sich 45 Minuten vor der Abfahrt des Zuges nach Domodossola bemerkbar gemacht. Sie verzichteten darauf, medizinische Hilfe zu holen, weil der Zug bald abfahren sollte. Die italienische Justiz stellte mittlerweile ein Verfahren gegen die Schweiz ein.