Blocher muss sich Strafverfahren stellen

Christoph Blocher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen. Zu diesem Schluss kommt nach der Immunitätskommission des Nationalrats auch die Rechtskommission des Ständerates. Aller Voraussicht nach kann die Zürcher Justiz sämtliche Vorwürfe gegen Blocher untersuchen.

Christoph Blocher nach der Anhörung durch die Rechtskommission des Ständerates (Bild: sda)

Christoph Blocher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen. Zu diesem Schluss kommt nach der Immunitätskommission des Nationalrats auch die Rechtskommission des Ständerates. Aller Voraussicht nach kann die Zürcher Justiz sämtliche Vorwürfe gegen Blocher untersuchen.

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte bereits im April entschieden, dass Blocher erst ab seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 Immunität geniesst. Zum Verhängnis wird dem SVP-Strategen damit, dass er zwei Tage zuvor, am 3. Dezember, den Informatiker der Bank Sarasin und Anwalt Hermann getroffen hat.

Die ständerätliche Rechtskommission (RK) schloss sich in dieser Frage der Nationalratskommission an, wie RK-Präsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Sie beschloss mit 11 zu 2 Stimmen, dass Blocher für den 3. Dezember nicht durch parlamentarische Immunität geschützt ist.

In besagtem Treffen in Blochers Villa in Herrliberg ZH soll der alt Bundesrat Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Damit wäre nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.

Daten für die „Weltwoche“

Was die Zeit nach der Vereidigung betrifft, sind sich die Kommissionen noch nicht einig. Diese Frage betrifft den 27. Dezember. An dem Tag soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die „Weltwoche“ weiterzuleiten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hält auch diese Vorgänge für strafwürdig.

Blocher: Rücktritt kein Thema

Christoph Blocher selbst ist nicht erstaunt darüber, dass ihn die Kommissionen der Justiz ausliefern wollen. Es handle sich um einen „politischen Entscheid“, sagte er am Donnerstagabend im Bundeshaus.

Das Strafverfahren fürchtet der SVP-Nationalrat nach eigenen Angaben nicht. Er sei in die Weitergabe von Informationen an die Medien „nicht involviert“ gewesen, versicherte er. Viel mehr habe er verhindern wollen, dass die Informationen an die Presse gelangten. Einen Rücktritt schliesst Blocher aus: „Ich würde auch dann Nationalrat bleiben, wenn ich verurteilt würde.“

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