Die UBS steht im Visier der Börsenaufsicht. Die SIX Swiss Exchange prüft, ob die Grossbank den Markt nicht rechtzeitig informiert hat.
Die SIX Exchange Regulation hat nach Abschluss von Vorabklärungen eine Untersuchung wegen möglicher Verletzungen der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität eröffnet, wie sie am Donnerstag mitteilte. Konkret geht es um zwei Mitteilungen, welche die UBS vergangenes Jahr publiziert hatte, und über die zuvor breit in der Presse diskutiert worden war.
In der Mitteilung vom 30. Oktober 2012 informierte die UBS über den geplanten Konzernumbau mitsamt der Restrukturierung der Investment Bank. In der Mitteilung vom 19. Dezember 2012 gab die UBS bekannt, dass sie im Zusammenhang mit den Libor-Manipulationen eine Zahlung von rund 1,4 Mrd. Fr. leisten werde.
An den Vortagen der Meldung vom 30. Oktober 2012 haben diverse nationale und internationale Medien von einem grossen Stellenabbau im Investmentbanking berichtet. Sie haben sich dabei auf UBS-Insider berufen. Die UBS gab das Restrukturierungsprogramm schliesslich am 30. Oktober 2012 bekannt, als auch die Zahlen für das dritte Quartal publiziert wurden.
Im Vorfeld der Meldung zu den Libor-Vergleichen haben hiesige Medien unter Berufung auf «gut unterrichtete Quellen» über eine mögliche Strafzahlung von «rund 1,5 Mrd. Fr.» im Libor-Fall berichtet. Schliesslich hat die Bank rund 1,4 Mrd. Fr. bezahlt.
Ein Sprecher der UBS wollte damals keine Stellungnahme zu den verschiedenen Medienberichten abgeben. Er versicherte gegenüber der Finanznachrichtenagentur awp lediglich, dass die Bank in der Angelegenheit «voll und ganz mit Regulatoren und Behörden kooperiere.»
UBS
weist Schuld von sich
Die UBS streitet eine Verletzung der Publizitätspflichten ab. «Es gibt keinen Anlass für diese Untersuchung», betonte die Bank in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag. Sie nehme ihre Offenlegungspflichten sehr ernst. In Bezug auf die erwähnten Sachverhalte seien alle rechtlichen Anforderungen erfüllt worden, teilte die UBS mit.
Die Dauer des Untersuchungsverfahrens ist offen. Über das laufende Untersuchungsverfahren würden keine Auskünfte erteilt, hiess es in der Medienmitteilung der Börsenaufsicht.
Gemäss SIX-Pressesprecher Alain Bichsel besteht bei Verletzungen der Publizitätspflichten ein breites Spektrum an Sanktionsmöglichkeiten. Es reiche von einer einfachen Verwarnung bis hin zur Ultima Ratio, die darin bestünde, ein Unternehmen von der Börse zu nehmen.
Wahrscheinlich ist bei einer Verletzung der Ad hoc-Publizität eine Busse, wie sie die Börsenaufsicht in solchen Fällen bereits öfters aussprach.