Zehn Monate nach einem tödlichen Unfall auf dem Bielersee hat die Berner Justiz den fehlbaren Bootsführer verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe und eine unbedingte Busse.
Nach Erkenntnissen der Ermittler beachtete er den Standort der übrigen Boote zu wenig. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland sprach ihn schuldig wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Binnenschiffahrtsgesetz.
Zudem stellten die Ermittler fest, dass der Mann vor dem Unfall zu schnell gefahren war. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 35 Stundenkilometer. Dieser Tatbestand stehe aber nicht direkt im Zusammenhang mit dem Unfall, sagte Christof Scheurer von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Die bedingte Geldstrafe des Bootsführers beträgt 7200 Franken, dazu kommt eine unbedingte Busse von insgesamt 2300 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Behörden am Mittwoch mitteilten.
Der Unfall ereignete sich am 28. April vergangenen Jahres. Vor dem Hafen von Erlach kollidierten zwei Motorboote. Dabei wurde ein 67-jähriger Mann aus der Region tödlich verletzt.
Nach wie vor nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen zu einem anderen Bootsunfall auf dem Bielersee im Jahr 2010. Damals wurde eine junge Frau von einem Boot überfahren und kam ums Leben.
Der Fall sorgte landesweit für grosse Bestürzung. Ins Visier der Ermittler geriet ein 74-jähriger Mann aus der Region. Er bestreitet die Tat bis heute.