Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den früheren FC-Bayern-Profi Breno bestätigt. Brenos Revision gegen seine Verurteilung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen schwerer Brandstiftung wurde vom BGH als unbegründet verworfen.
Dies teilte das Oberlandesgericht München mit. Breno bleibt damit in Haft und muss befürchten, nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe in sein Heimatland Brasilien abgeschoben zu werden.
Nach Überzeugung des Münchener Landgerichts hatte der Fussball-Profi im September 2011 die von ihm gemietete Villa in Grünwald im betrunkenen Zustand angezündet. Dabei brannte das Haus nahezu vollständig aus, es entstand ein Schaden von rund einer Million Euro.
Alkohol und Operation
Tatmotiv war laut Gericht die Verzweiflung des damals 21-Jährigen angesichts einer drohenden neuen Operation in Kombination mit einer starken Alkoholisierung.
Bei der Bemessung der Strafhöhe hatte das Landgericht Breno wegen seines Alkoholkonsums vor der Tat sowie einer seelischen Störung eine nur verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Brenos Verteidiger wollte mit der Revision erreichen, dass in einem neuen Verfahren Brenos Schuldunfähigkeit wegen dessen hohen Tablettenkonsums geprüft wird.