Die Nachbesteuerung von Schwarzgeldern britischer und österreichischer Bankkunden ist abgeschlossen. Die Steuerverwaltung hat umgerechnet insgesamt rund 715 Millionen Franken an Grossbritannien und rund 890 Millionen Franken an Österreich überwiesen.
Mit der Zahlung ist die Schweiz einer Verpflichtung aus den Steuerabkommen mit den beiden Ländern nachgekommen. Die «Regularisierung der Vergangenheit» sei damit abgeschlossen, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Montag mit. Steuerrückbehalte und Meldungen zur Offenlegung der Vermögen würden weiterhin übermittelt.
Durch die Abkommen wird sichergestellt, dass die Bankkunden aus Österreich und Grossbritannien ihre Steuerpflicht erfüllen. Zur Regularisierung unversteuerter Vermögen hatten die Betroffenen die Wahl zwischen einem Quellensteuerabzug und der Offenlegung von Informationen zu ihren Konten oder Depots.
Kunden konnten anonym bleiben
Beim Quellensteuerabzug erheben die Zahlstellen einmalig eine Steuer zur Regularisierung des Vermögens und fortan eine abgeltende Quellensteuer auf Kapitaleinkünften. Entschieden sich die Betroffenen für eine Meldung, übermittelten die Zahlstellen die entsprechenden Informationen der ESTV, welche diese wiederum der Steuerbehörde im betreffenden Partnerstaat weiterleitete.
Seit Ende Juli 2013 hat die Schweiz monatlich Beträge überwiesen. Nach Grossbritannien gingen insgesamt 469,5 Millionen britische Pfund (rund 715 Millionen Franken), nach Österreich 738,3 Millionen Euro (rund 890 Millionen Franken). Mit Grossbritannien hatte die Schweiz einen Steuersatz zwischen 21 und 41 Prozent vereinbart, mit Österreich zwischen 15 und 38 Prozent.
Über 40’000 Meldungen
Zahlreiche Kunden entschieden sich dafür, ihr Vermögen offenzulegen. Von den Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Österreich waren es insgesamt 24’337, von jenen mit Wohnsitz in Grossbritannien 21’377. Sie deklarierten Vermögen im Wert von umgerechnet rund 15,8 Milliarden Franken (Grossbritannien) beziehungsweise 7,1 Milliarden Franken (Österreich).
Seit vergangenem März überweist die ESTV auch Quellensteuern auf Kapitaleinkünften österreichischer und britischer Steuerpflichtiger. Die Steuersätze für Briten betragen zwischen 27 und 48 Prozent. Für österreichische Kunden gilt ein Satz von 25 Prozent.
Ein ähnlicher Vertrag mit Deutschland scheiterte Ende 2012 am Widerstand von SPD und Grünen der deutschen Länderkammer. Die von ihnen geführten Landesregierungen wollten Steuersünder weiter strafrechtlich verfolgen. Die Abkommen waren auch in der Schweiz umstritten. Referenden kamen jedoch nicht zustande.