Brückenangebote neu im Baselbieter Bildungsgesetz

Der Baselbieter Landrat hat duale und schulische Brückenangebote im Baselbieter Bildungsgesetz verankert. Er beschloss dies am Donnerstag mit 66 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Alle bestehenden Brückenangebote im Gesetz festzuschreiben, lehnte der indes Rat ab. Das letzte Wort hat nun das Volk.

Der Baselbieter Landrat hat duale und schulische Brückenangebote im Baselbieter Bildungsgesetz verankert. Er beschloss dies am Donnerstag mit 66 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Alle bestehenden Brückenangebote im Gesetz festzuschreiben, lehnte der indes Rat ab. Das letzte Wort hat nun das Volk.

Die unformulierte Initiative «Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere» alias KVS-Initiative, auf welche die Vorlage zurückgeht, hatte ursprünglich den Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS) verhindern wollen. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Bildungsgesetzes nahm dieses Anliegen jedoch nicht auf. Der Kanton müsse flexibel bleiben, so die Begründung.

Den Antrag, die einzelnen Bildungsangebote entgegen dem Vorschlag der Regierung doch noch explizit ins Gesetz aufzunehmen, hatte das Parlament schon in der ersten Lesung am 14. Januar abgeschmettert. Unterstützt wurde er einzig von der Fraktion der Grünliberalen und Grünen-Unabhängigen.

Die Initiative war 2011 eingereicht worden. Ein Jahr später hatte sie der Landrat entgegen dem Regierungsantrag angenommen. Die Initiative kommt nun mit der vom Landrat in zweiter Lesung verabschiedeten Formulierung an die Urne.

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