Die schwarz-rote deutsche Bundesregierung bekommt gleich zum Amtsantritt wegen der milliardenschweren Industrierabatte bei der Energiewende Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission stellte die Rabatte bei der Förderung erneuerbarer Energien für die Industrie in Frage.
Damit könnten im schlimmsten Fall auf Unternehmen mit hohem Stromverbrauch existenzgefährdende Rückzahlungen zukommen. Nach Ansicht der Behörde verstossen die Rabatte wahrscheinlich gegen die Grundprinzipien fairen Wettbewerbs in Europa. Die Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet.
In ihrer Regierungserklärung im Bundestag warnte Kanzlerin Angela Merkel eindringlich vor zu harten Einschnitten. Das Beihilfeverfahren gefährde Arbeitsplätze. Diesen Punkt werde sie beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Brüssel deutlich machen.
Solange der Industriestrom in anderen EU-Staaten billiger sei als in Deutschland, könne sie nicht einsehen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Wettbewerbsverzerrung darstelle.
Der neue Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) warf der EU-Kommission vor, sich über den Umweg des Wettbewerbsrechts in nationale Energiepolitik einzumischen. Den Gang bis zum Europäischen Gerichtshof schloss Gabriel zwar grundsätzlich nicht aus. Sein Ziel sei es aber, mit der Kommission ins Gespräch zu kommen.
Brüssel beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Dies könnte ein «selektiver Vorteil» sein. Die Kommission werde prüfen, ob die Teilbefreiungen von der sogenannten EEG-Umlage «gerechtfertigt sind, ob sie verhältnismässig sind und ob sie den Wettbewerbs möglicherweise in ungebührender Weise verfälschen», schreiben die obersten Wettbewerbshüter Europas.
Für kommendes Jahr wird mit einem Rabatt-Volumen von rund fünf Milliarden Euro gerechnet, in diesem Jahr sind knapp 1800 Firmen begünstigt, 2014 werden es noch mehr sein. Die Ökostrom-Rabatte für energieintensive Unternehmen gelten trotz des Verfahrens zunächst unverändert weiter.