Im Rahmen des jährlich stattfindenden «Gemischten Ausschusses» zur Personenfreizügigkeit hat die Schweiz die EU darüber informiert, dass sie ein «Begehren um Anpassung des Freizügigkeitsabkommens» stellen will. Verhandlungen über Quoten und Höchstzahlen lehnt die EU-Kommission jedoch entschieden ab.
Er habe die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über den Stand der Umsetzung der Zuwanderungs-Initiative informiert, sagte Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BfM), am Donnerstag vor Schweizer Journalisten in Brüssel. Mittlerweile sind denn auch die internen Analysen zur Kompatibilität der Initiative mit dem Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen.
«Das ist nicht der Fall», sagte der BfM-Direktor klipp und klar. Daher habe er im Ausschuss angekündigt, dass die Schweiz eine Anpassung des Abkommens möchte.
Zu den Änderungen, welche die Schweiz anstrebt, sagte er nichts. Dies könne erst definitiv festgelegt werden, «wenn der Bundesrat über die wichtigsten Elemente der Umsetzungsgesetzgebung entschieden hat», hiess es in einem Communiqué.
Seitens der EU habe man anerkannt, dass das Abkommen die Möglichkeit einer Anpassung zulasse, sagte Gattiker. Die EU-Kommission habe aber klar gemacht, dass sie nicht bereit sei, über Quoten oder Höchstzahlen zu verhandeln.