Die EU-Kommission möchte, dass sich auch die Schweiz am permanenten Verteilmechanismus für Flüchtlinge beteiligt. Dies ist aus dem Vorschlag Brüssels zu entnehmen. Eindeutig ist die Ausgangslage jedoch nicht.
Aus EU-Kreisen hiess es, man müsse dies erst noch mit den betroffenen Staaten diskutieren. Denn «es ist kompliziert», hiess es am Donnerstag aus EU-Kreisen weiter.
In dem von der EU-Kommission am Mittwoch vorgeschlagenen Rechtstext wird auf das Dublin-Abkommen mit den vier assoziierten Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein verwiesen. Diese vier Staaten sollen «ohne Ausnahmen das Dublin-Recht und seine Weiterentwicklung» akzeptieren, heisst es da.
Würde ein Land eine Ergänzung oder Weiterentwicklung des Dublin-Rechts ablehnen – gemeint ist hier der permanenten Verteilschlüssel -, «werden die betreffenden Abkommen beendet».
Doch die Aussage wird sogleich relativiert mit dem Zusatz: Ausser der «Gemischte Ausschuss entscheidet einstimmig anders». Der Gemischte Ausschuss überwacht das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens und sucht bei Meinungsverschiedenheiten eine Lösung.
Somit ist nicht eindeutig klar, ob die Schweiz und die drei anderen, an Dublin assoziierten Staaten, den permanenten Verteilmechanismus übernehmen müssen. EU-Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans wollte dazu jedenfalls nichts Konkretes sagen. Nur so viel: «Dies ist vom definitiven Rechtstext abhängig.»
Doch die EU warnt: «Nimmt ein Land nicht teil, dann muss man diskutieren, ob es an ‚Dublin‘ weiterhin teilnehmen kann», heisst es aus EU-Kreisen.
Verteilschlüssel stark umstritten
Gemäss dem Dublin-System ist das Ankunftsland von Flüchtlingen zuständig für Asylgesuche. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Flüchtlingen, die nach Europa kommen, zeigen sich nun die Schwachstellen dieses Systems. Vor allem Italien, Griechenland und Ungarn sind komplett überlastet.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellte daher am Mittwoch ein Massnahmenpaket vor, das auch einen permanenten Verteilschlüssel von Flüchtlingen auf die EU-Staaten in Krisenzeiten vorsieht.
Dieser Mechanismus ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten stark umstritten. Vor allen die Staaten aus Osteuropa und dem Baltikum blockieren. Da Junckers Vorschlag die Zustimmung der EU-Länder braucht, ist es alles andere als sicher, ob der Schlüssel je zur Anwendung kommen wird.
Am kommenden Montag werden die EU-Mitgliedstaaten – in der Form eines EU-Innen- und Justizministertreffens – zum ersten Mal darüber beraten. Die Schweiz ist zu diesem Treffen ebenfalls eingeladen.