Bruno Gisler wurde am Eidgenössischen Schwingfest in Burgdorf auf ein verbotenes Stimulanzmittel getestet. Sein errungener Kranz wird ihm aberkannt, dazu wird er ein halbes Jahr gesperrt.
Bei Gislers Dopingtest am 1. September wurde das Psychostimulans Nikethamid gefunden. Doch Gisler konnte glaubwürdig erklären, dass er nicht absichtlich gedopt, sondern die Substanz aufgrund eines Malheurs zu sich genommen hat. Da der 30-jährige Landwirt grippeanfällig ist, hat er vor dem Eidgenössischen regelmässig einen Grippespray verwendet. Seine Frau bewahrte im selben Badzimmerschrank einen Spray gegen die Übelkeit während der Schwangerschaft auf, der die verbotene Substanz enthielt. Da die beiden Produkte, abgesehen von der Beschriftung, gleich aussehen, muss es zur Verwechslung gekommen sein.
Auch wenn die Dopingkommission überzeugt ist, dass Gisler keine Leistungssteigerung herbeiführen wollte, kam der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) aufgrund des positiven Dopingbefunds nicht um eine Bestrafung herum. Weil dem eidgenössischen Kranzschwinger fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, wurde ihm das in Burgdorf erzielte Resultat gestrichen und der errungene Kranz aberkannt. Dazu wird er ein halbes Jahr gesperrt. Bruno Gisler hat bereits angekündigt, die volle Verantwortung zu übernehmen und das Urteil des ESV zu akzeptieren.