Die Details zum „Schoggigesetz“ werden neu geregelt. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch zwei Verordnungen angepasst. Das „Schoggigesetz“ sichert der Schweizer Nahrungsmittelindustrie Zuschüsse wegen der in der Schweiz höheren Rohstoffpreise.
Dank der Revision soll unter anderem das Budget besser ausgeschöpft werden. Dazu passt der Bundesrat das Zeitfenster für das Budget an, wie das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement mitteilte. Neu wird der Monat Dezember bereits zum nächsten Jahr gezählt. In Kraft treten die Ausführungsverordnungen am 1. Januar und am 1. Februar 2012.
Betroffen vom „Schoggigesetz“ – dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftprodukten – sind vor allem Ei, Pflanzenfett, Zucker und Milch. Die Beiträge zur Kompensation des Rohstoffausgleichs sollen sich stärker auf den Milch- und Getreidebereich konzentrieren.
Eier werden häufig importiert
Für Produkte wie Butter oder Mehl sollen mehr Mittel zur Verfügung stehen, indem in Zukunft auf Beiträge für Eiprodukte verzichtet werden soll. Die Eier in verarbeiteten Produkten würden heute häufig importiert, lautet die Begründung.
Wie bisher soll es keine Ausfuhrbeiträge für Zucker geben. Über Ausfuhrbeiträge bei Eiprodukten und Zucker soll auch nicht mehr der Bundesrat entscheiden, sondern das Finanzdepartement. Auch für verarbeitete „Magermilch“ gibt es keine Ausfuhrbeiträge.
Im Rahmen des Hilfspakets für die Wirtschaft wegen der Frankenstärke hat das Parlament in der Herbstsession die Mittel für das „Schoggigesetz“ aufgestockt. Damit stehen für die Nahrungsmittelindustrie im laufenden Jahr 80 Millionen Franken zur Verfügung. Das sind 10 Millionen Franken mehr als üblich.