«Bündner Bergkäse» wird nicht zur geschützten Bezeichnung

«Bündner Bergkäse» wird nicht zur geschützten Ursprungsbezeichnung. Grund: Die Sortenorganisation Bündnerkäse, die ein Gesuch um eine Eintragung beim Bund stellte, ist nicht repräsentativ für die Käseproduktion in Graubünden.

Das BWL schützt den "Bündner Bergkäse" nicht (Symbolbild) (Bild: sda)

«Bündner Bergkäse» wird nicht zur geschützten Ursprungsbezeichnung. Grund: Die Sortenorganisation Bündnerkäse, die ein Gesuch um eine Eintragung beim Bund stellte, ist nicht repräsentativ für die Käseproduktion in Graubünden.

2007 stellte die Sortenorganisation Bündnerkäse ein Gesuch um Eintragung von «Bündner Bergkäse» als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). 2010 wurde es vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gutgeheissen.

Auf die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches gingen jedoch 14 Einsprachen aus dem Kanton Graubünden ein, wie das BLW am Donnerstag mitteilte. Vor allem die Repräsentativität der Sortenorganisation sei in Frage gestellt worden.

Das BLW kam dann nach der Prüfung der Einsprachen zum Schluss, dass die Sortenorganisation den Beweis ihrer Repräsentativität sowohl hinsichtlich der produzierten Käsemenge als auch in Bezug auf die Anzahl der Käsereien nicht erbracht hat.

Keine klare Abgrenzung

Die Eintragung einer GUB sei das Ergebnis eines kollektiven Vorgehens, schreibt das BLW. Es sei unerlässlich, dass die Mehrheit der Akteure nicht nur der gesuchstellenden Gruppe angehöre, sondern das Pflichtenheft eine Herstellungsmethode beschreibe, die von den meisten Produzenten eingehalten werde. Das sei beim Gesuch Bündner Bergkäse nicht der Fall.

Gemäss BLW besteht keine klare Abgrenzung zwischen dem Bündner Bergkäse und dem übrigen Bergkäse, der in Graubünden hergestellt und mit lokalen Bezeichnungen ( Savogniner oder Davoser Bergkäse) gekennzeichnet wird. Es sei nicht einfach zu definieren, was unter Bündner Bergkäse verstanden werde.

Der Entscheid des BLW auf Ablehnung des Gesuchs um eine geschützte Ursprungsbezeichnung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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