Bündner Freisinn mit erwarteten Erfolgen bei Wahl und Abstimmung

Der Bündner Freisinn hat am Sonntag wie erwartet zwei Erfolge an der Urne erzielt. FDP-Mann Christian Rathgeb wurde bei einer Ersatzwahl in die Bündner Regierung gewählt, und die FDP-Volksinitiative gegen die Bürokratie wurde angenommen.

Die Bündnerinnen und Bündner haben gewählt (Archiv) (Bild: sda)

Der Bündner Freisinn hat am Sonntag wie erwartet zwei Erfolge an der Urne erzielt. FDP-Mann Christian Rathgeb wurde bei einer Ersatzwahl in die Bündner Regierung gewählt, und die FDP-Volksinitiative gegen die Bürokratie wurde angenommen.

Die Erfolge überraschen nicht. Der 41-jährige Rathgeb war der einzige Kandidat, und die Initiative war unbestritten und wenig beachtet. Entsprechend tief lag die Stimmbeteiligung mit 13,91 respektive 16,77 Prozent.

Rathgeb folgt auf seinen Parteikollegen Martin Schmid, der im Oktober in den Ständerat gewählt worden war. Die anderen Parteien anerkennen den Anspruch der FDP auf einen Sitz in der fünfköpfigen Kantonsregierung und hatten keine Gegenkandidaten aufgestellt.

Der Churer Grossrat erzielte 12’124 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 6592 Stimmen. Auf Einzelne entfielen 1058 Stimmen. Über ein Viertel oder 4821 der total 18’845 abgegebenen Wahlzettel wurden leer eingelegt.

Weniger Bürokratie für KMU

Mit 91,37 Prozent Ja-Anteil klar angenommen wurde die erste kantonale Volksinitiative der Bündner FDP. Mit einer neuen Bestimmung in der Kantonsverfassung werden Regierung und Parlament beauftragt, Massnahmen zu treffen, „um die Regelungsdichte und administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten“.

Die Initiative war im Vorfeld vom Kantonsparlament ohne Gegenstimmen durchgewinkt worden und hatte auch in der Öffentlichkeit keine Wellen geworfen. Diskutiert wurde vor allem, ob das Volksbegehren bei seiner Annahme überhaupt Auswirkungen haben werde.

Die Regierung schrieb in der Abstimmungsbotschaft, ein Vergleich mit anderen Kantonen zeige, dass Graubünden seine Aufgaben zur Entlastung der KMU wahrgenommen habe und bestrebt sei, weitere Verbesserungen herbeizuführen. Eine Anschlussgesetzgebung verlangt die Initiative nicht. Was bleibt, ist ein verfassungsmässiger Auftrag, die KMU zu entlasten.

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