Bündner Gericht befasst sich erstmals mit Zweitwohnungsinitiative

Erstmals hat sich ein Gericht mit der umstrittenen Zweitwohnungsinitiative befasst: Das Verwaltungsgericht Graubünden bestätigte in einem Urteil die Sicht der Tourismusgemeinden und des Bundesrates.

Eine Überbauung im Bündner Kurort Davos (Bild: sda)

Erstmals hat sich ein Gericht mit der umstrittenen Zweitwohnungsinitiative befasst: Das Verwaltungsgericht Graubünden bestätigte in einem Urteil die Sicht der Tourismusgemeinden und des Bundesrates.

Auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent können Ferienwohnungen bis Ende Dezember 2012 bewilligt werden, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.

Die von Volk und Ständen am 11. März dieses Jahres angenommene Volksinitiative von Umweltaktivist Franz Weber verlangt eine Beschränkung auf 20 Prozent Ferienwohnungen je Gemeinde. Strittig war nach der Annahme der Initiative der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen.

Im Fall einer Beschwerde zu einem Mehrfamilienhaus ist das Verwaltungsgericht Graubünden nun zum Schluss gekommen, dass Volk und Stände auch die in der Initiative enthaltenen Übergangsbestimmungen angenommen haben.

Diese „intertemporale Regelung“ sei für die Erteilung von Baubewilligungen im laufenden Jahr relevant. Erst danach, so das Gericht, trete auf den 1. Januar 2013 die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über Zweitwohnungen als Ausführungsrecht in Kraft.

Für das Gericht ist offenbar klar: Hätten die Initianten ein Inkrafttreten der 20 Prozent-Regel ab dem Tag der Annahme der Initiative durchsetzen wollen, „wäre es für sie ein Leichtes gewesen, ein sofortiges Inkrafttreten im Initiativtext explizit festzuschreiben oder ganz einfach auf eine Übergangsregelung zu verzichten“.

Allenfalls ans Bundesgericht

„Wir teilen die Meinung des Verwaltungsgerichts Graubünden nicht“, sagte Vera Weber, Mitinitiantin der Zweitwohnungsinitiative, auf Anfrage. Überrascht vom Urteil sei sie nicht. „Das war zu erwarten.“

Die Tochter von Franz Weber betonte ihre Sicht der Dinge: Die Initiative sei mit dem Tag der Annahme durch Volk und Stände in Kraft getreten und somit auch die Beschränkung für Ferienwohnungen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts betrifft keinen Fall, bei dem die Zweitwohnungs-Initianten Beschwerde gegen ein Projekt erhoben haben. Vera Weber will den Gang ans Bundesgericht prüfen, falls das Bündner Verwaltungsgericht eine ihrer Beschwerden ebenfalls abweist.

Auch der Bundesrat ist den Bergkantonen mit seiner im August verabschiedeten Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative entgegen gekommen. Er erlaubt es den Tourismusgemeinden noch bis Ende Jahr, Baubewilligungen für Zweitwohnungen zu erteilen.

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