Bündner Jäger müssen so viele Hirsche schiessen wie noch nie

Im Kanton Graubünden müssen die Jäger diesen Herbst so viele Hirsche schiessen wie noch nie. Der Bestand muss um 4975 Tiere reduziert werden. Das verlangen die Jagdbehörden, ansonsten werden die Waldschäden zu gross.

Die Bündner Jäger haben im September einiges zu tun - 5000 Hirsche müssen erlegt werden (Archiv). (Bild: sda)

Im Kanton Graubünden müssen die Jäger diesen Herbst so viele Hirsche schiessen wie noch nie. Der Bestand muss um 4975 Tiere reduziert werden. Das verlangen die Jagdbehörden, ansonsten werden die Waldschäden zu gross.

In Graubünden kann der Schutzwald gebietsweise seine Funktion nicht mehr erfüllen. Vom Wild verursachte Schäden nahmen lokal ein Ausmass an, so dass der Wald sich nicht mehr natürlich verjüngen kann. Milde und schneearme Winter liessen den Hirschbestand kräftig wachsen.

Dieser Anstieg zeigt sich vor allem auf der Nordseite des Kantons, wie das kantonale Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag bekanntgab. Die Ursachen für die Vermehrung liegen bei den geringen Fallwildverlusten im Winter und einer erhöhten Reproduktionsrate. Sie liessen den Hirschbestand auf geschätzte 16’000 Tiere anschwellen, eine bisher noch nie erreichte Zahl.

Probleme mit der Naturverjüngung des Waldes und immer mehr Schadenmeldungen aus der Landwirtschaft erfordern laut den Jagdbehörden eine Erhöhung des Abschussplanes, vor allem im nördlichen Teil des Kantons. Die 5000 Jäger müssen insgesamt 4975 Hirsche erlegen.

Weibliche Tiere stärker bejagen

In sechs Regionen wurde der Anteil weiblicher Tiere im Abschussplan auf 55 Prozent angesetzt. Laut den Jagdbehörden kann eine Bestandesreduktion nur über eine stärkere Bejagung der weiblichen Tiere erzielt werden. Für die anderen Tiere, die im Herbst gejagt werden dürfen, wie Rehe, Gämsen oder Murmeltiere gibt es keine verbindlichen Abschusspläne als Vorgabe.

Um den ehrgeizigen Abschussplan auf Hirsche zu erfüllen, werden die Vorschriften gelockert, auch in Wildschutzgebieten. Gelockert werden überdies die Schutzvorschriften für die einseitigen Kronenhirsche.

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