Der Bündner Grosse Rat wendet sich mit einer Zweitwohnungs-Resolution an die Bundesversammlung und den Gesamtbundesrat. Das am Mittwoch mit grosser Mehrheit verabschiedete Papier enthält Forderung zur Umsetzung des Volksbegehrens.
Das brisanteste Begehren der Bündner ist die Ausklammerung von sogenannten altrechtlichen Wohnungen von der beschlossenen Limitierung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent. Diese Wohnungen sollen weiterhin zu Zweitwohnungen umgenutzt werden können. Als altrechtlich gelten Objekte, die vor der Einführung der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnungen erstellt wurden.
Ausnahmen möchte das Parlament zudem für strukturschwache Gebiete mit schwacher Bautätigkeit und einen Rückgang der Bevölkerung. Weiter soll das geltende Recht landesweit bis Ende Jahr in Kraft bleiben und die Erteilung von Baubewilligungen solange möglich sein. Gültigkeit behalten sollen zudem alle bis zum Inkrafttreten des Volksbegehrens „zugesicherten oder in Aussicht gestellten Bewilligungen“.
Bergkantone sollen mitreden können
Der Grosse Rat ersucht Bundesbern darum, Bergkantone frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Als besonders dringlich erachtet er eine verbindliche Klärung des Zweitwohnungs-Begriffes.
Das von der CVP lancierte Papier wurde im Parlament mit 98 zu 10 Stimmen verabschiedet. Dagegen stimmte nur eine Mehrheit der SP-Fraktion und je ein Exponent von CVP und GLP.
Der Grund für die Resolution sei die grosse Rechtsunsicherheit, die seit der Annahme der Initiative am 11. März herrsche, hiess es in zahlreichen Voten. Äusserung aus dem Departement Leuthard, die Initiative gelte per sofort, hätten die Verunsicherung weiter verstärkt.