Der Bundesrat will die Bevölkerung künftig besser vor verschiedenen Naturgefahren wie Hochwasser, Felsstürze, Stürme oder Lawinen schützen. Er schlägt eine Reihe rechtlicher Anpassungen vor, die bis Ende 2019 in einer Vernehmlassungsvorlage münden sollen.
«Mit zunehmender Besiedlung und dem fortschreitenden Klimawandel dürfte der Schutzbedarf in Zukunft noch steigen», schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Freitag. Die Sicherheit der Bevölkerung werde in Zukunft wichtiger. Gleichzeitig seien die finanziellen Ressourcen beschränkt. Diese sollen daher in Zukunft wirtschaftlicher und effizienter eingesetzt werden.
Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat nach einer Aussprache zum Thema. Er hat das Umweltdepartement UVEK beauftragt, eine Vorlage zu zu erarbeiten. Diese soll nicht nur Gefahren an sich berücksichtigen, sondern auch Risiken, die sich erst durch die Art der Nutzung ergeben.
Gleich viel Geld effizienter nutzen
Als Beispiel erwähnt der Bundesrat das bestehende Wasserbaugesetz von 1991. Dieses und weitere relevante Gesetze und Verordnungen sollen gezielt angepasst werden. Das Ziel: Risiken drohender Naturgefahren systematisch zu erkennen und zu reduzieren.
So soll etwa festgelegt werden, wo wie viel Geld in Schutzmassnahmen investiert wird. Der Bundesrat peilt nicht mehr finanzielle Ressourcen beim Schutz vor Naturgefahren an, sondern einen effizienteren und nachhaltigeren Umgang damit. Es gehe nicht nur um den effektiven Schutz der Bevölkerung, sondern auch um Wirtschaftlichkeit, schreibt der Bundesrat.
Lücken erkannt
Vor knapp einem Jahr kam der Bundesrat in einem Bericht zum Schluss, dass beim Schutz vor Naturgefahren eine schweizweite Übersicht fehle. Er ortete verschiedene Lücken.
Zwar habe die Schweiz die Lehren aus vergangenen Ereignissen gezogen und in vielen Bereichen bedeutende Fortschritte erzielt. So lägen etwa Gefahrenkarten für Hochwasser, Rutsch- und Sturzgefahren oder Lawinen weitgehend vor. Diese müssten jedoch aktualisiert und in der Raumplanung flächendeckend berücksichtigt werden.