Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen des «Fussball-Untersuchungskomplexes» ein erstes Strafverfahren abgeschlossen. Per Strafbefehl verurteilt wurde ein ehemaliger Mitarbeiter einer Schweizer Bank, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag mitteilte.
Der ehemalige Banker wurde wegen Urkundenfälschung sowie wegen Verstosses gegen die im Geldwäschereigesetz verankerte Meldepflicht verurteilt. Zahlungen von 650’000 US-Dollar, die er laut Bundesanwaltschaft (BA) «verbrecherisch erlangt» hat, werden zu Handen des Schweizer Fiskus eingezogen.
Gegen den Mann wurden eine bedingte Geldstrafe von 30’000 Franken und 8000 Franken Busse ausgesprochen. Im «Fussball-Untersuchungskomplex» – Vorkommnisse rund um den Weltfussballverband FIFA sind ein Teil davon – ermitteln die BA und die Justiz in den USA seit etwa zwei Jahren. Sie führen zwei unabhängige Verfahren.
Der Strafbefehl sei Teil eines mit der zuständigen Behörde in den USA, dem United States Attorney’s Office for the Eastern District of New York, koordinierten Verfahrensabschlusses, schrieb die BA. Der Strafbefehl sei rechtskräftig, sagte André Marty, Informationschef der BA, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der ehemalige Banker steht auch in den USA vor den Schranken und hat dort ein Schuldeingeständnis abgelegt, wie das US-Justizministerium am Donnerstag (DoJ) mitgeteilt hatte. Gemäss diesem Communiqué handelt es sich beim Beschuldigten um einen 56-jährigen Argentinier. Das Verfahren in den USA ist noch nicht abgeschlossen.
Der Ex-Banker habe von 2010 bis 2015 bei zwei Schweizer Banken Konten verwaltet, schrieb das DoJ gestützt auf Gerichtsakten und das Geständnis. Diese Konten seien vom Chef einer Sportmarketing-Firma in Argentinien kontrolliert worden, und über die Konten sollen Bestechungsgelder an mehrere Fussball-Funktionäre geflossen sein.
In den USA erfasste Straftatbestände werden in der Schweiz nicht weiter verfolgt, um eine doppelte Bestrafung zu vermeiden, wie die BA schreibt. Die beim Ex-Banker eingezogenen 650’000 Dollar entsprechen dem Schweizer Teil des Verfahrens.
25 weitere Verfahren hängig
Im Zusammenhang mit dem «Fussball-Untersuchungskomplex» sind laut BA bisher 178 Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingegangen. Die Bundesanwaltschaft im Fussball-Untersuchungskomplex insgesamt rund 25 Verfahren.
Darunter sind die Verfahren gegen den früheren FIFA-Präsidenten Sepp Blatter und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke sowie zum Verfahren zum Thema Fussball-WM 2006 in Deutschland. Diese Verfahren sind laut Marty noch im Gang. Rund 19 Terabyte Daten werden insgesamt analysiert – alles sichergestellte Unterlagen.