Bund erweitert Sanktionen gegen Iran und erlaubt Öl-Geschäfte

Der Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber dem Iran ausgeweitet. Die Schweiz schliesst sich damit zum grossen Teil den von der EU verhängten Massnahmen an. Geschäfte mit Erdöl werden im Gegensatz zur EU nicht untersagt, aber einer Meldepflicht unterstellt.

Ein iranischer Öl-Arbeiter: Öl-Geschäfte mit dem Iran bleiben erlaubt (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber dem Iran ausgeweitet. Die Schweiz schliesst sich damit zum grossen Teil den von der EU verhängten Massnahmen an. Geschäfte mit Erdöl werden im Gegensatz zur EU nicht untersagt, aber einer Meldepflicht unterstellt.

Den Ausschlag dafür hätten aussenpolitische Gründe gegeben, teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mit. Die verschärften Sanktionen wurden vom Bundesrat am Mittwoch beschlossen, sie treten am (morgigen) Freitag in Kraft.

Der Meldepflicht unterstehen die Einfuhr, der Kauf, der Verkauf und der Transport von iranischem Erdöl, Erdölprodukten und petrochemischen Produkten sowie damit zusammenhängende Finanz- und Versicherungsgeschäfte.

Diese Geschäfte müssen neu dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Gemeldet müssen zudem Lieferungen von neuen Banknoten und Münzen an die iranische Zentralbank.

Untersagt sind ab Freitag die Lieferung von Ausrüstungsgütern für die petrochemische Industrie im Iran sowie Finanzierungen in diesem Bereich. Verboten sind weiter der Kauf und Verkauf von Edelmetallen und Diamanten an und von staatlichen Stellen des Irans.

Finanzsanktionen gegen Dutzende Personen

Weiter wurden Lieferungen von Ausrüstungen zur Überwachung von Internet und Telefon unterbunden. Auch für Bargeldzahlungen bestehen Einschränkungen. Die Listen der Güter, die zivil und militärisch verwendet werden können – die Ausfuhr in den Iran ist verboten oder bewilligungspflichtig – hat der Bundesrat angepasst.

Gegen 78 Personen hat der Bundesrat Finanzsanktionen beschlossen. Diesen Menschen werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, schrieb das EVD zur Begründung.

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