Bund hilft Bahnbetrieben wegen Gotthard-Sperre

Wegen der Gotthard-Sperre im Juni greift der Bund den betroffenen Bahnbetrieben unter die Arme. Die Betriebe erhalten Zahlungen von 5 bis 6 Millionen Franken, die ihnen unter normalen Umständen nicht zustehen würden.

Arbeiten bei der Felssturzstelle bei Gurtnellen (Archiv) (Bild: sda)

Wegen der Gotthard-Sperre im Juni greift der Bund den betroffenen Bahnbetrieben unter die Arme. Die Betriebe erhalten Zahlungen von 5 bis 6 Millionen Franken, die ihnen unter normalen Umständen nicht zustehen würden.

Zahlreiche Bahnbetriebe mussten während dem Ausfall wegen des Felssturzes bei Gurtnellen Züge umleiten oder ausfallen lassen. Als Kompensation hat der Bund fünf Ausgleichsmassnahmen beschlossen, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Dienstag mitteilte. Dies tue der Bund im Interesse der Güterverlagerung.

Zu den Ausgleichsmassnahmen gehört, dass der Bund in diesem Jahr ausnahmsweise die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr nicht streicht, wenn die Betreiber die vereinbarten Transportmengen unterschreiten.

Zudem bezahlt der Bund Betriebsabgeltungen für einmal auch, wenn Transporte über das Ausland umgeleitet wurden. Rund 100 Züge fuhren ausserplanmässig über den Brenner in Österreich oder über Modane (Frankreich). Das entlastete die Schweizer Strassenübergange laut BAV um über 3000 Lastwagen-Fahrten.

Absage an weitere Forderungen

Abgeltungen werden zudem für maximal 33 statt wie vorgesehen für 30 Sendungen pro Zug ausbezahlt. Zudem übernimmt der Bund auch die wegen der Gotthard- und der späteren Simplon-Sperre ungedeckten Fixkosten der Rollenden Landstrasse. Deren Angebot wurde wegen der Sperrungen reduziert.

Schliesslich werden die Abgeltungssätze 2013 für den unbegleiteten kombinierten Verkehr nicht weiter gekürzt. Damit werde auch den schwierigen Rahmenbedingungen – etwa der Euro-Schwäche und der Krise in Europa – Rechnung getragen.

Weiter gehende Forderungen würden abgelehnt, schreibt das BAV. Es lasse sich ohnehin kaum beziffern, wie hoch die Einnahmeausfälle oder Mehrkosten auf Seiten der Bahnen seien. Keine Kompensation ist für den Personenverkehr vorgesehen. Für die Reparaturkosten der SBB kommen zudem Versicherungen auf.

Nächster Artikel