Im Kampf gegen neue Designerdrogen verbietet die Schweiz 21 weitere Einzelsubstanzen. Sie wurden per 1. Dezember 2015 in die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen.
Die Substanzen werden damit eigentlichen Betäubungsmitteln gleichgestellt, wie das Departement des Inneren (EDI) am Dienstag mitteilte. Ihre Herstellung, der Handel und die Anwendung werden dadurch illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes. Sie können neu von Zöllnern und Polizisten beschlagnahmt werden.
Gemäss EDI werden solche Substanzen oft als Badesalz, Pflanzendünger oder Forschungschemikalien ganz legal im Internet vertrieben, bevor sie dem Gesetz unterstellt werden. Mit der Unterstellung könne die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpft werden.
Mit der aktuellen Ergänzung sind insgesamt 181 Designerdrogen verboten. Firmen und Laboratorien, die die Substanzen für ihre geschäftliche Tätigkeit brauchen, können beim EDI eine spezielle Bewilligung beantragen.