Die Gelder für die Unterstützung von Kinderbetreuungsplätzen werden knapp. Der Bund hat deshalb die Prioritäten festgelegt. Bevorzugt werden Gesuche aus Kantonen, die bisher vergleichsweise wenig vom Programm profitierten.
Der Bund unterstützt die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze seit 2003. Das Impulsprogramm war ursprünglich auf acht Jahre befristet, wurde aber zweimal um je vier Jahre verlängert. Enden wird es am 31. Januar 2019.
Für die Jahre 2015 bis 2019 steht ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken zur Verfügung. Davon verbleiben zurzeit noch rund 42 Millionen Franken, wie das Innendepartement (EDI) am Donnerstag mitteilte. Da die Nachfrage nach den Finanzhilfen nach wie vor gross ist, geht es davon aus, dass der Restbetrag nicht bis Ende 2019 reichen wird.
Ausgewogene regionale Verteilung
Das EDI hat deshalb – wie im Gesetz vorgesehen – eine Prioritätenordnung erlassen, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat. Zu diesem Mittel hatte es bereits während der ersten Verlängerung gegriffen.
Aktuell werden die Gesuche nach dem Prinzip «first come, first served» behandelt. Ab dem 1. Februar werden jene Kantone bevorzugt, aus welchen bisher im Vergleich zu anderen Kantonen weniger Finanzhilfen beantragt wurden. 80 Prozent des Restkredits werden für Gesuche aus diesen Kantonen reserviert.
Weniger Geld für Zürich und Basel
Die restlichen 20 Prozent stehen für Gesuche aus jenen Kantonen zur Verfügung, aus welchen bereits überproportional viele Finanzhilfen beantragt wurden. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Zug, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf.
Die definitive Verteilung des Restkredits auf die Kantone werde im Februar berechnet, schreibt das EDI. Eine Warteliste soll sicherstellen, dass sämtliche Mittel bis zum Ende des Programms ausgeschöpft sind.
Bisher wurden insgesamt rund 3000 Gesuche bewilligt. Damit hat der Bund die Schaffung von 54’000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Über 200 Gesuche sind derzeit in Bearbeitung. Gesuche, die vor dem 1. Februar eingereicht wurden, sind von der Prioritätenordnung nicht betroffen.