Im April haben sich Bund und Kantone auf einen Asyl-Notfallplan geeinigt. Nun werden konkrete Details bekannt. Der Bund sucht fünf bis zehn Militärhallen auf Waffenplätzen. Innerhalb von 48 Stunden könnten damit in jeder Halle 250 Asylsuchende untergebracht werden.
Das Konzept «Halle» ist aber nur gedacht für äusserste Notfälle, in denen 30’000 irreguläre Grenzübertritte innert weniger Tage verzeichnet werden. Das erklärte Léa Wertheimer, Sprecherin vom Staatssekretariat für Migration (SEM), am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte damit eine Meldung der «NZZ am Sonntag».
Getestet wurde das Dispositiv bereits in Thun. Auf dem dortigen Waffenplatz richtete der Bund während fünf Monaten ein temporäres Bundesasylzentrum für 600 Asylsuchende ein. Die beiden Hallen wurden baulich vom übrigen Gelände abgetrennt, um die Sicherheit auf dem Waffenplatz zu gewährleisten.
Heute verfügt der Bund über 4900 Plätze in Bundesasylzentren. Der Notfallplan sieht vor, die Zahl auf 6000 bis maximal 9000 Plätze zu erhöhen. Dafür könnten militärische Einrichtungen wie zivile Objekte verwendet werden.
Ziel ist es laut SEM-Sprecherin Wertheimer, die Standorte der Militär-Hallen bis Ende Jahr bestimmt zu haben. Der Bund führt entsprechende Verhandlungen mit Gemeinden. Bei den Unterkünften könnte es sich um Panzer-Hallen, Lagerhallen oder Zeughäuser handeln. Diese würden mit WC- und Dusch-Containern ausgestattet.
Drei Notfallszenarien
Für den Fall einer Asyl-Notlage in der Schweiz hatten sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im April 2016 auf einen Notfallplan geeinigt. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Zahl der Asylgesuche innert weniger Tage stark ansteigt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga damals. Aus diesem Grund müsste sich die Schweiz auf verschiedene Szenarien vorbereiten.
Der Notfallplan regelt die Aufgaben der einzelnen Akteure auf der Basis von drei Szenarien: Eines geht von 10’000 Asylgesuchen innerhalb eines Monats aus, ein zweites von je 10’000 Gesuchen während dreier aufeinanderfolgender Monate und ein drittes von 30’000 Grenzübertritten innert weniger Tage.
Gemäss den Eckwerten der Notfallplanung bleibt der Bund für die Registrierung, Erstunterbringung sowie die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Für Asylsuchende, die in einem anderen Dublin-Staat registriert wurden oder aus sicheren Drittstaaten stammen, ist ein Schnellverfahren von 48 Stunden vorgesehen.