Bund regelt Entschädigung von Kantonen für Asylzentren

Der Bund will Kantone mit einer jährlichen Pauschale von 110’000 Franken entschädigen, wenn sie in einer Testphase ein Asylzentrum des Bundes beherbergen. Den doppelten Betrag sollen Kantone erhalten, die ein Zentrum für renitente Asylsuchende bereitstellen.

Asylzentrum Perreux in Boudry, Kanton Neuenburg (Bild: sda)

Der Bund will Kantone mit einer jährlichen Pauschale von 110’000 Franken entschädigen, wenn sie in einer Testphase ein Asylzentrum des Bundes beherbergen. Den doppelten Betrag sollen Kantone erhalten, die ein Zentrum für renitente Asylsuchende bereitstellen.

Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Dienstag eine Anhörung zu diesen Vorschlägen eröffnet, die in einer Verordnung zum Asylgesetz verankert werden sollen. Es geht dabei um eine Testphase für neue Verfahrensabläufe.

Das Parlament hatte im Herbst dringliche Änderungen des Asylgesetzes verabschiedet, die eine solche Testphase vorsehen. Die Gesetzesänderungen sind bereits in Kraft getreten. Weil die Gegner das Referendum ergriffen haben, wird jedoch das Volk darüber entscheiden. Sollte das Volk die Revision ablehnen, fallen auch die Verordnungen dahin, in welchen die Details geregelt werden.

Die Testphase für die neuen Abläufe ist auf zwei Jahre befristet. Die Asylsuchenden sollen nach dem Zufallsprinzip dem entsprechenden Zentrum des Bundes zugeteilt werden. Als flankierende Massnahme für ein rascheres Verfahren sowie kürzere Beschwerdefristen sollen die Asylsuchenden Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung haben.

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