Bund schliesst sein Asylzentrum in Bremgarten AG endgültig

Der Bund schliesst das Asylzentrum in Bremgarten AG definitiv im August. Der Betrieb der seit 2013 bestehenden Unterkunft mit rund 150 Plätzen war um ein Jahr verlängert worden. Die Stadt Bremgarten muss nun selbst mehr Asylsuchende aufnehmen.

Der Bund schliesst das Asylzentrum in Bremgarten AG definitiv im August. Der Betrieb der seit 2013 bestehenden Unterkunft mit rund 150 Plätzen war um ein Jahr verlängert worden. Die Stadt Bremgarten muss nun selbst mehr Asylsuchende aufnehmen.

Die Armee habe schon früh angemeldet, dass sie die Anlage selber benötige und daher keine weitere Verlängerung gewähren könne. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit.

Die rund 150 Plätze umfassende Unterkunft auf dem Waffenplatz Bremgarten war am 5. August 2013 eröffnet worden. Es handelte sich um die erste Einrichtung des Bundes nach neuem Asylgesetz, das zwei Monate zuvor vom Schweizer Volk an der Urne angenommen worden war.

Gemäss Asylgesetz können Bauten und Anlagen des Bundes während maximal drei Jahren ohne kantonale oder kommunale Bewilligung zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden.

Diese Nutzungsphase endete in Bremgarten am 4. August 2016. Die Behörden des Bundes, des Kantons Aargau und der Stadt Bremgarten einigten sich auf eine Verlängerung von einem Jahr.

Stadt sucht eigene Unterkünfte

Das Ende des Bundeszentrums hat für Bremgarten direkte Konsequenzen. Der Kanton rechnete die Personen im Bundeszentrum bei der Aufnahmepflicht an.

Gemäss Verteilschlüssel des Kantons hat Bremgarten 36 Asylbewerber zu beherbergen. Derzeit leben 14 Asylsuchende in der Obhut der Stadt. Der Stadtrat sucht nach Wohnraum für die 22 zusätzlichen Personen.

Er will verhindern, dass Bremgarten dem Kanton eine Ersatzabgabe von 110 Franken pro Tag und Person bezahlen muss. Für alle Fälle erarbeitet die Stadt auch die Grundlagen für mobile Wohnraumlösungen. Über einen Kredit für das Aufstellen von mobilen Wohneinheiten müsste die Gemeindeversammlung entscheiden.

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