Bund soll sich nicht für Stilllegung von Fessenheim einsetzen

Nach Ansicht der ständerätlichen Energiekommission (UREK) ist es nicht Sache der Schweiz, sich für eine Stilllegung des französischen Atomkraftwerks Fessenheim einzusetzen. Die Kommission hat eine Initiative des Kantons Basel-Stadt ohne Gegenstimme abgelehnt.

Eine Panne nach der anderen: Das Atomkraftwerk in Fessenheim (Archiv) (Bild: sda)

Nach Ansicht der ständerätlichen Energiekommission (UREK) ist es nicht Sache der Schweiz, sich für eine Stilllegung des französischen Atomkraftwerks Fessenheim einzusetzen. Die Kommission hat eine Initiative des Kantons Basel-Stadt ohne Gegenstimme abgelehnt.

Die Basler Behörden möchten, dass das 35 Kilometer von Basel entfernte AKW abgestellt wird. Mit der Standesinitiative forderten sie in dieser Sache Unterstützung vom Bund. Ob der Bund tätig wird, werden die eidgenössischen Räte entscheiden.

Die Ständeratskommission schreibt in einer Mitteilung vom Freitag, sie habe Verständnis für die Bemühungen des Kantons zum Schutz der Bevölkerung. Die Schweiz verfüge aber über keine internationale gesetzliche Handhabe, um auf die Stilllegung von Atomkraftwerken im Ausland hinzuwirken. Die Sorgen um die Sicherheit des AKW thematisiere der Bundesrat bereits regelmässig mit Frankreich.

Das 35-jährige AKW Fessenheim ist nicht nur das älteste in Frankreich, sondern steht in einem erdbebengefährdeten Gebiet direkt neben dem Rhein-Schiffskanal. Der französische Präsident Nicolas Sarkozy will den Atommeiler dennoch weiter am Netz lassen. Der sozialistische Kandidat François Hollande hat dagegen angekündigt, im Falle seines Wahlsiegs Fessenheim zu schliessen.

Nein sagte die Ständeratskommission auch zu einer Initiative des Kantons Bern. Dieser fordert, dass das Problem der Entsorgung von radioaktiven Abfällen „umgehend“ zu lösen sei. Die Kommission hält fest, dass die Arbeiten im Rahmen der Suche nach einem Standort für ein Tiefenlager planmässig und termingerecht vorankämen.

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