Bund und Post feiern hundert Jahre ZGB mit Sonderbriefmarke

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist am 1. Januar 2012 hundert Jahre alt geworden. Am Donnerstag wurde das Werk im Beisein von Justizministerin Simonetta Sommaruga und Post-Verwaltungsratspräsident Peter Hasler mit einem Festakt im Bundeshaus gewürdigt.

Bundesraetin Simonetta Sommaruga (l.) und Peter Hasler, VR-Präsident der Post und die Sonderbriefmarke (Bild: sda)

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist am 1. Januar 2012 hundert Jahre alt geworden. Am Donnerstag wurde das Werk im Beisein von Justizministerin Simonetta Sommaruga und Post-Verwaltungsratspräsident Peter Hasler mit einem Festakt im Bundeshaus gewürdigt.

Seit hundert Jahren spiele das ZGB für das Leben und die Rechtsentwicklung in der Schweiz eine wichtige Rolle, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.

In ihrer Rede verwies Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf den Grundsatz von Treu und Glauben, Artikel 2 des ZGB. Dieses Prinzip verlange die wechselseitige Rücksichtnahme und schütze das gegenseitige Vertrauen der Parteien.

Sommaruga zeigte sich erfreut, dass dieser Grundsatz durch eine Sonderbriefmarke in die ganze Welt hinausgetragen werde. Zum Jubiläum präsentierte die Schweizerische Post die Sondermarke mit der Aufschrift „Helvetia 100“, darunter Artikel 2 des ZGB in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch.

Für die Schweizerische Post sei es eine grosse Ehre, ein grundlegendes Gesetz der Schweiz in einer Briefmarke zu verewigen, sagte Peter Hasler. Zudem wies er auf die Gemeinsamkeiten des ZGB und der Briefmarke hin: Beide verkörperten ein Stück Rechtssicherheit.

Als Vertreter des Gesetzgebers sprachen die Präsidenten der beiden Rechtskommissionen des Parlaments. Zudem sagte Michael Leupold, Direktor des EJPD, dass das ZGB nicht nur in der Schweiz präsent sei. Dessen Fortschrittlichkeit habe das Privatrecht in anderen Ländern inspiriert und beeinflusst.

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